
AHV-Beiträge
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert ihre Leistungen hauptsächlich mit Beiträgen. Diese werden von den Versicherten und Arbeitgebenden bezahlt.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung von Armut. Sie ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung oder im Todesfall wegfällt.
Die AHV erbringt zahlreiche Leistungen. Aufgabe der Ausgleichskassen ist es, AHV-Beiträge bei den Versicherten und den Arbeitgebenden zu erheben. Grundsätzlich ist jede Person, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat oder hier eine Erwerbstätigkeit ausübt, bei der AHV obligatorisch versichert und damit beitragspflichtig. Abweichende Regeln können sich aus dem EU-Recht oder aus Sozialversicherungsabkommen ergeben.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Insbesondere steuert der Bund einen Anteil bei. Zudem fliessen die Erträge aus der Mehrwertsteuer, der Steuer auf Tabak und Spirituosen sowie der Spielbankenabgabe in die AHV. Weitere Informationen zu den Leistungen und der Finanzierung der AHV finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherung.