
AHV-Leistungen
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung von Armut. Sie ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung oder im Todesfall wegfällt.
Anmelden nicht vergessen
Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch unbedingt anmelden.
Die Anmeldung ist in der Regel bei der Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden.
Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,
- weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen,
- weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann,
- weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten, und
- weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen.
Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.
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