
AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
Mit der AHV-Reform wird das Referenzalter für Frauen und Männer einheitlich bei 65 festgelegt. Der Rentenbezug ist flexibel zwischen 63 und 70 möglich. Die Änderungen gelten frühestens ab 2024.
Die Schweiz hat im Herbst 2022 Ja gesagt zur Reform AHV 21. Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Änderungen in der AHV.

Neu gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter. Bei den Frauen steigt das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65, um drei Monate pro Jahr ab Jahrgang 1961.
Das Rentenalter heisst neu Referenzalter. Bei Frauen steigt dieses Referenzalter ab 1. Januar 2025 von 64 auf 65 Jahre. Die Erhöhung erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahrgang. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich nichts. Danach gilt folgendes Referenzalter:
- Jahrgang 1961: 64 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1962: 64 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1963: 64 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1964 und jünger: 65 Jahre
In der Tabelle unten sehen Sie, welche Jahrgänge wann in Rente gehen.
Übergangsgeneration erhält einen finanziellen Ausgleich
Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 bekommen für das erhöhte Rentenalter einen finanziellen Ausgleich:
- Lebenslanger Zuschlag auf die Rente, bei Bezug der Altersrente im Referenzalter oder später. Der Zuschlag beträgt maximal 160 Franken, je nach Jahrgang und durchschnittlichem Jahreseinkommen.
- Tieferer Kürzungssatz bei Bezug vor dem Referenzalter. Die Kürzung ist abhängig vom Alter beim Vorbezug und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.
Frauen und Männer können wählen, ab wann sie zwischen 63 und 70 Jahren ihre Altersrente beziehen möchten.
Bei Bezug vor dem Referenzalter 65 gibt es eine Kürzung. Bei Bezug später als mit 65 gibt es einen Zuschlag. Möglich ist neu auch, nur einen Teil der Rente vor 65 zu beziehen und den Rest später. Diesen Anteil kann man zwischen 20 und 80 Prozent frei wählen.
Dieser flexible Rentenbezug gilt frühestens ab 1. Januar 2027.
Die Übergangsgeneration kann die Rente weiterhin mit 62 beziehen
Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 können die Altersrente weiterhin ab 62 beziehen. Für sie gilt ein tieferer Kürzungssatz.
Wer nach dem Referenzalter weiter arbeitet und AHV-Beiträge abrechnet, profitiert unter Umständen von einer höheren AHV-Rente.
Mit den AHV-Beiträgen ab 65 können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken gefüllt und so die Altersrente (bis zur Maximalrente) erhöht werden. Der Freibetrag von 1400 Franken ist freiwillig.
Neu gibt es die Möglichkeit auf einen einmaligen Antrag auf Neuberechnung der Rente zwischen Referenzalter und dem 70. Altersjahr. Dadurch können zusätzliche Erwerbseinkommen die Rente erhöhen (falls noch nicht Anspruch auf die maximale Rente besteht).