Bild Mann und Frau besprechen sich am iPad

Arbeitslosenentschädigung und Arbeitgeberbescheinigung

Wenn ein Austritt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu einer Anmeldung beim RAV und zu einem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung führt, sind gewisse Unterlagen und Auskünfte notwendig. Lesen Sie hier, was Sie als ehemalige Arbeitgeberin oder ehemaliger Arbeitgeber in diesem Falle einreichen müssen. Weiter finden Sie Informationen, falls Sie eine arbeitslose Person in einem Zwischenverdienst beschäftigen.

Die Arbeitslosenentschädigung (ALE) garantiert arbeitslosen Personen für einen gewissen Zeitraum einen angemessenen Erwerbsersatz aufgrund des erlittenen Lohnausfalls. Die Arbeitslosenentschädigung wird direkt an die von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ausbezahlt.

Bei der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung kommt den ehemaligen Arbeitgebenden eine wichtige Rolle zu: Sie bescheinigen gegenüber der zuständigen Arbeitslosenkasse unter anderem das Arbeitsverhältnis, dessen Dauer und die Höhen der erzielten Einkommen während der Anstellung. Die Arbeitgebenden sind im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht hierzu verpflichtet.

Arbeitgeberbescheinigung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bestätigen Sie ein Arbeitsverhältnis. Hier finden Sie das Formular.

Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In Einzelfällen werden Arbeitgebende gebeten, bezüglich der Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Auskunft zu geben.

Zwischenverdienst einer Person, die Arbeitslosenentschädigung bezieht

Sie beschäftigen vorübergehend eine Person, die arbeitslos gemeldet ist? Sie finden hier das Formular.

Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung

Lesen Sie hier, unter welchen Umständen Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.

Erwerbstätigkeit während der Arbeitslosigkeit