
Arbeitssicherheit
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Unfälle vermieden werden können. Sie haben dabei verschiedene gesetzliche Pflichten zu beachten.
Zum Schutz der Arbeitnehmenden haben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber alles zu unternehmen, was organisatorisch, technisch oder personell notwendig ist, um Unfälle möglichst zu vermeiden.
Massnahmen
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Unversehrtheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die
- nach der Erfahrung notwendig,
- nach dem Stand der Technik anwendbar und
- den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Sicherheitsanforderungen
Folgende grundsätzlichen Anforderungen sind definiert und gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen:
Alle Arbeitgebenden
- ermitteln die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen.
- überprüfen die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen.
Sie finden in der Folge ein paar Grundsätze zur Arbeitssicherheit als Orientierung. Für alle weiterführenden Informationen und Anweisungen verweisen wir Sie auf die Homepage der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit EKAS oder auf die Homepage der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) legt in der ASA-Richtlinie die Rahmenbedingungen fest.
Geregelt werden die Beizugspflicht von Arbeitsärzten und anderer Spezialisten der Arbeitssicherheit, die systemorientierte Prävention in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unter Einbezug der Mitarbeitenden und die zweckmässige Dokumentation der getroffenen Massnahmen.
ASA ist die Abkürzung für "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit". ASA fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem griffigen Sicherheitssystem zusammen.
Einteilung der Betriebe
Die Einteilung der Betriebe erfolgt nach der Grösse und der potentiellen Gefährdung. Als besondere Gefährdungen gelten zum Beispiel besondere Arbeitsplatzverhältnisse, Brand- und Explosionsgefährdungen, chemische und biologische Einwirkungen oder spezielle physikalische Einwirkungen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Gefährdungen und der Anzahl Mitarbeitenden werden die Betriebe in verschiedene Kategorien eingeteilt und müssen entsprechende Schutzmassnahmen vorsehen.
Mit dem Selbsttest für Betriebe können Sie sich informieren, wie der Stand in Ihrem Unternehmen ist.
Als Arbeitgebende stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihrer Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit Rechnung zu tragen.
Sie können zwischen verschiedenen Vorgehensweisen wählen:
- Branchenlösungen
- Betriebsgruppenlösungen
- Modelllösungen
- Individuelle Lösungen
Sie möchten mehr darüber erfahren? Unter dem angefügten Link finden Sie weiterführende Informationen.
Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) führt Audits und Kontrollen durch.
Die ASA-Richtlinie sieht periodische Wiederholungen der internen Sicherheitsaudits vor. Zusätzlich sind wir von Amtes wegen verpflichtet, periodische Systemkontrollen durchzuführen.
Die Kontrollen beinhalten in der Regel eine Kontrolle der schriftlichen Nachweise sowie einen Betriebsrundgang mit Arbeitsplatzkontrollen. Im Anschluss daran werden allenfalls notwendige Verbesserungsmassnahmen festgelegt.
Häufig gestellte Fragen
Solange Sie keine Arbeitnehmenden beschäftigen, fallen Sie nicht unter die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und der ASA-Richtlinie 6508 der EKAS. Die Umsetzung ist für Sie daher freiwillig aber zum Schutze Ihrer eigenen Sicherheit trotzdem empfehlenswert.