Frau hört Musik im Wald

Berechnung der Prämienverbilligung

Diese provisorische Online Berechnung dient als Orientierungshilfe. Es können keine Rechte abgeleitet werden.

Verwenden Sie für die Berechnung der Prämienverbilligung die letzte definitive Veranlagungsverfügung der Steuern oder das letzte vollständig abgerechnete Quellensteuerjahreseinkommen.

Berechnung der Prämienverbilligung 2024

  • Übersteigt das Reinvermögen bei Verheirateten CHF 200'000.– und bei Alleinstehenden CHF 100'000.–, besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung. Pro Kind wird die Vermögensgrenze um CHF 50'000.– erhöht.
  • Kinder und junge Erwachsene in einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung haben bis zu ihrem 25. Lebensjahr Anspruch auf mindestens die Hälfte der Richtprämien, sofern das gemeinsame massgebende Einkommen der Familie CHF 89'346.– bei Ehepaaren oder CHF 71'477.– bei Unverheirateten nicht übersteigt.
  • Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, wenn die anrechenbaren Richtprämien höher sind als der eigene Prämienanteil des massgebenden Einkommens.
Liegenschaftsunterhalt

Achtung: Dieser Rechner rechnet ohne Liegenschaftsunterhalt. Bei der effektiven Berechnung Ihres Anspruchs wird ein Teil davon als Einkommen angerechnet. 

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