Frau bei Teambesprechung

Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV. Die Leistungen in diesem Bereich sind deshalb sehr umfangreich und reichen von Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträgen für Arbeitgebende bis hin zu Kapitalhilfe zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten. Wenn die gesundheitlichen Probleme die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf stark beeinträchtigen, mutet die IV der versicherten Person auch eine Umschulung und den Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich zu. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft wurden.

Um den Anspruch auf berufliche Massnahmen geltend zu machen, muss sich die versicherte Person mittels Formular bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden.

Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:

  • Kopie eines amtlichen Personalausweises
  • Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises

Sie können die Anmeldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:

  • WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern

 

Die beruflichen Massnahmen im Überblick

Der Anspruch auf berufliche Massnahmen wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab. Folgende Massnahmen sind möglich:

  • Berufsberatung
  • Erstmalige berufliche Ausbildung
  • Umschulung
  • Arbeitsvermittlung
  • Beiträge für Arbeitgebende
  • Beiträge für selbstständig Erwerbende
Berufsberatung

Die IV-Stellen prüfen den Anspruch auf Berufsberatung bei Jugendlichen mit Behinderungen am Ende der Schulzeit und bei Erwachsenen, die sich aus gesundheitlichen Gründen beruflich neu orientieren müssen.

Erstmalige berufliche Ausbildung

Bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung übernimmt die IV die Kosten, welche versicherten Personen aufgrund ihrer Invalidität zusätzlich entstehen.

Umschulung

Die IV übernimmt die Kosten für eine Umschulung, wenn die versicherte Person wegen eines bleibenden Gesundheitsschadens ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise ausführen kann. Dazu gehören auch die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise während der Umschulung.

Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung unterstützt versicherte Personen aktiv bei der Aufrechterhaltung ihrer Stelle oder bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt.

Beiträge für Arbeitgebende

Die IV entschädigt Arbeitgebende für allfällige Risiken, die sie durch die Beschäftigung und Einstellung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen in Kauf nehmen.

Beiträge für selbstständig Erwerbende

Sofern eine versicherte Person über die notwendigen Kompetenzen und Eigenschaften für eine selbständige Erwerbstätigkeit verfügt, gewährt die IV unter Umständen Kredite in Form von Kapitalhilfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Ausbildungen zählen zu einer Umschulung?
Welche Kosten für eine Umschulung übernimmt die IV?
Wann beginnt der Anspruch auf berufliche Massnahmen
Was ist ein Arbeitsversuch?
Was sind Einarbeitungszuschüsse?
Muss ich an Massnahmen beruflicher Art teilnehmen?
Ich habe Anspruch auf Arbeitsvermittlung. Wird für mich nun eine Stelle gesucht?
Hat die IV einen Pool mit offenen Stellen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen?
Ich beziehe eine IV-Rente und möchte gerne arbeiten. Unterstützt mich die IV bei der Stellensuche?