Mann mit Regenschirm

Corona-Erwerbsersatz

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Massnahmen hat bei vielen Erwerbstätigen zu grossen Erwerbseinbussen geführt. Zur Milderung gibt es die Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Die Anmeldefrist ist Ende September abgelaufen.

Der Bundesrat hat alle Massnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus aufgehoben. Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung sind damit ebenfalls aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen.