
Corona-Erwerbsersatz
Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Massnahmen hat bei vielen Erwerbstätigen zu grossen Erwerbseinbussen geführt. Zur Milderung gibt es die Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Die Anmeldefrist ist Ende September abgelaufen.
Der Bundesrat hat alle Massnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus aufgehoben. Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung sind damit ebenfalls aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
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