Rentnerpaar bei Wanderung

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung reichen nicht immer aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).

Das Grundprinzip der EL ist einfach: Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Grundbedürfnisse zu decken, übernehmen Ergänzungsleistungen die Differenz. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können die EL einen Teil der Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete, für die medizinische Versorgung oder den Aufenthalt in einem Heim vergüten. Die Kosten werden vom Bund und von den Kantonen mit Steuereinnahmen finanziert.

Ergänzungsleistungen bestehen aus zwei Kategorien:

  • Jährliche Ergänzungsleistungen: Diese entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Lesen Sie unten, welche Beträge dazugehören. Diese Differenz wird für das ganze Jahr ausgerechnet, aber laufend monatlich ausbezahlt.
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten: Diese entlastet Sie von den Kosten, die nicht von Ihrer Krankenversicherung abgedeckt sind.
Anspruch

Ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. 

Berechnung

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Sie nur, wenn Sie einen ungedeckten Lebensbedarf haben. Dafür stellen wir Ihre Ausgaben Ihren Einnahmen gegenüber. 

Anmeldung

Hier können Sie sich für Ergänzungsleistungen anmelden.

Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den laufend ausbezahlten Ergänzungsleistungen übernehmen wir bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten. Erfahren Sie hier, welche das sind.

Erklärvideos

In den Videos werden alle wichtigen Informationen einfach erklärt.

Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt mein Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Habe ich gleichzeitig Anspruch auf Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung?
Wo muss ich die Anmeldung für Ergänzungsleistungen einreichen?
Ich ziehe um. Muss ich das melden?
Wie hoch ist das Mietzinsmaximum? Welche Rolle spielt die Haushaltsgrösse?
Wann sind Erbinnen und Erben rückerstattungspflichtig?
Wie wird die Vermögenseintrittsschwelle berechnet?
Was bedeutet "übermässiger Vermögensverbrauch"?
Wie werden Liegenschaften berücksichtigt?
Wann wird meine Ergänzungsleistung ausbezahlt (Zahlungstermine)?