
Erhalt des Arbeitsplatzes bei Krankheit oder Unfall
Ziel der Invalidenversicherung ist es, einen Arbeitsplatz im Fall von Invalidität zu erhalten oder anzupassen. Dabei werden Sie durch Massnahmen wie Umschulungen oder Coachings unterstützt.
Beim Eingang einer IV-Anmeldung startet die IV – falls noch ein Arbeitsplatz vorhanden ist – die Frühintervention. Ziel ist, dass ein Arbeitsplatz erhalten oder angepasst werden kann. Dazu unterstützt die IV Sie mit Massnahmen. Beispiele sind:
- Anpassung des Arbeitsplatzes durch Hilfsmittel an die neue Situation.
- Finanzielle Hilfe für Ausbildungen, damit Sie im Unternehmen eine andere Funktion übernehmen können.
- Bei psychischen Problemen kann Ihnen die IV ausserdem einen Job-Coach zur Verfügung stellen. Dieser unterstützt Sie in der schwierigen Situation und entlastet Ihre Vorgesetzten und Ihr Team.
Mehr Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Merkblatt "Früherfassung und Frühintervention".
Wie kann die Invalidenversicherung Arbeitgebende oder HR-Personen und ihre Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen bis zur Wiedereingliederung begleiten? Folgendes Erklärvideo gibt Ihnen in weniger als 3 Sekunden wichtige Informationen.

Eine Früherfassung (FE) ermöglicht der Invalidenversicherung sofort zu prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist oder nicht.
Nachdem die IV Ihre Früherfassungsmeldung und Ihre Ermächtigung Früherfassung erhalten hat, prüft sie die Ursachen und Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Anschliessend nimmt sie telefonisch mit Ihnen Kontakt auf. Es kann sein, dass Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Während der Früherfassung nimmt die IV nur Kontakt zu Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf, wenn Sie dem selbst zustimmen (Ermächtigung Früherfassung).
Eine Früherfassungsmeldung einreichen können Sie selber oder:
- Ihr/e Arbeitgeber/in
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt
- weitere im Formular aufgeführte Berechtigte
Wenn jemand anders Sie meldet, müssen Sie von der Meldeinstanz darüber informiert werden.
Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt "Früherfassung und Frühintervention".
Mit der Ermächtigung Früherfassung erlauben Sie uns, notwendige Informationen und Unterlagen zu verlangen sowie Abklärungen vorzunehmen.
Sie können das Meldeformular und die Ermächtigung entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass die Formulare in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein müssen.
Sie können die Meldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Die IV unterstützt Sie bei Bedarf nach längerer Abwesenheit von der Arbeitswelt mit Trainings, die Ihre Arbeitsfähigkeit wieder aufbauen. Diesbezüglich erhalten Sie mehr Informationen von Ihrer Eingliederungsfachperson.
Nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder von der Arbeitswelt kann ein Training zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit sinnvoll sein, vor allem bei psychischen Erkrankungen. Eine Eingliederungsfachperson der IV unterstützt Sie bei Bedarf bei dieser Integrationsmassnahme.
Das Training zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit ist beim bisherigen Arbeitgeber, der bisherigen Arbeitgeberin oder in einem anderen Betrieb des gleichen Arbeitsmarktes möglich. Ziel ist die Steigerung der Anwesenheitszeit und Leistungsfähigkeit im bisherigen Betrieb. Folgende Themen werden trainiert:
- Belastbarkeit: einfachere Arbeiten ohne Zeitdruck
- Aufbau: nach Möglichkeit auch komplexere Arbeiten
- Zeitüberbrückung bis zum Antritt einer Arbeitsstelle oder dem Beginn einer beruflichen Massnahme: Berufsberatung, Arbeitsversuch, Umschulung, erstmalige berufliche Ausbildung
Während der Trainings erhalten Sie unter Umständen Taggelder. Mehr Informationen zu den verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung finden Sie im Merkblatt "Leistungen der Invalidenversicherung (IV)".
Durch Ausbildungen oder Umschulungen erhalten Sie die Möglichkeit, neue Stellen in der Arbeitswelt zu besetzen.
Die IV kann Ihre Ausbildungskosten übernehmen, falls Sie mit geringem Ausbildungsaufwand eine andere Stelle bei Ihrer bisherigen Arbeitgeberin oder Ihrem bisherigen Arbeitgeber antreten können. Das gleiche gilt für Kurse, welche Sie auf eine längere Umschulung vorbereiten. Diesbezüglich erhalten Sie mehr Informationen von Ihrer Eingliederungsfachperson oder Sie finden diese in den Merkblättern "Früherfassung und Frühintervention" sowie "Berufliche Eingliederungsmassnahmen".
Sie, als versicherte Person, werden von der IV dabei unterstützt, Ihren Arbeitsplatz an Ihre gesundheitsbedingten Einschränkungen anzupassen.
Die IV übernimmt gewisse Kosten, wenn es darum geht, Hilfsmittel für Ihren Arbeitsplatz zu besorgen. Zu den Hilfsmittel oder baulichen Anpassungen gehören beispielsweise höhenverstellbare Tische, angepasste Tastaturen oder barrierefreie Zugänge. Ziel dieser Hilfsmittel ist, dass Sie Ihren bisherigen Arbeitsplatz erhalten.
Sie können die Anmeldung entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass die Formulare in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein müssen.
Sie können die Meldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Bei einer IV-Anmeldung muss neben der medizinischen auch die berufliche Situation der versicherten Person geklärt werden. Aus dem Grund nimmt die IV mit dem aktuellen - oder unter Umständen auch einem ehemaligen - Arbeitgeber Kontakt auf. Dies geschieht mit dem IV-Arbeitgeberfragebogen.
Häufig gestellte Fragen
Die Unfall- oder Krankentaggeldversicherung darf Sie im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Anmeldung auffordern. Die Versicherung verlangt diesen Schritt in der Regel nach sechs Monaten um die Fristen einzuhalten und allfällige Rentenzahlungen nicht zu verpassen.
Nach der IV-Anmeldung wird dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin automatisch ein Fragebogen zugestellt. Sie geben die Bevollmächtigung dafür mit der Unterschrift auf der Anmeldung.
Die IV hat ein grosses Interesse den Arbeitsplatz von gesundheitlich eingeschränkten Personen zu erhalten. Dazu stehen der IV diverse Instrumente zur Verfügung (Aufwandsentschädigung, Beiträge bei Integrationsmassnahmen, Einarbeitungszuschüsse, Beratung usw.). Die Basis ist, dass sich die betroffene Person bei IV anmeldet bzw. eine Meldung zur Früherfassung einreicht, welche übrigens auch Sie als Arbeitergeber/in einreichen können.
Die IV hat auch ein grosses Interesse an offenen Stellen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Falls Sie bereit sind für eine solche Anstellung können wir Sie finanziell entlasten (Arbeitsversuch, Einarbeitungszuschuss) und den Einstieg coachen.