Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Früherfassung (FE)

Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte Person ihren Arbeitsplatz verliert und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren. Es ist deshalb entscheidend, bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen.

Vor der offiziellen IV-Anmeldung besteht die Möglichkeit für eine Meldung zur Früherfassung. So kann in unkompliziertem Rahmen abgeklärt werden, ob die IV im Fall der betroffenen Person zuständig ist. Die Meldung erfolgt durch die versicherte Person persönlich oder durch eine Person in ihrem Umfeld, die meldeberechtigt ist. Sie muss mittels Meldeformular bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons eingereicht werden. Bei Bedarf kann die meldeberechtigte Person im Voraus telefonisch mit der IV-Stelle in Kontakt treten.

Sie können die Meldung direkt online einreichen, wenn Sie es vollständig ausgefüllt haben. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, sobald das Formular übermittelt wurde. Wählen Sie die online-Übermittlung, wird am Ende des Vorgangs ein Unterschriftenblatt angezeigt. Drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es innerhalb von 7 Tagen per Post an folgende Adresse: 

  • WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern

Die Beilagen können Sie direkt mit dem Formular hochladen oder mit dem Unterschriftenblatt per Post einsenden.

Wann macht eine Meldung zur Früherfassung Sinn?

Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte Person von Arbeitsplatzverlust bedroht ist oder wenn Kinder oder Jugendliche Probleme in der Schule oder der Ausbildung haben, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren. Es ist deshalb entscheidend schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen um zu verhindern, dass ein Arbeitsplatz verloren geht oder eine Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann.

Ablauf der Früherfassung

Die Früherfassung dauert rund 30 Tage. In dieser Zeit geht es darum, die Zuständigkeit der IV zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Meldung zur Früherfassung einreichen?
Wer kann an einem Früherfassungsgespräch teilnehmen?
Bei wem kann die IV weitere Informationen einholen?
Ist die Meldung zur Früherfassung eine Anmeldung für IV-Leistungen?
Was ist der Unterschied zwischen Früherfassung (FE) und Frühintervention (FI)?