Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Früherfassung (FE) Arbeitgeber

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter arbeitsunfähig oder von einer längeren Arbeitsunfähigkeit bedroht ist, können Sie sich bei der IV melden.

In einem persönlichen Gespräch, prüft die IV die Ursachen und Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen. Dazu ist die IV auch auf Ihre Meinung und die der behandelnden Ärztinnen oder Ärzte angewiesen. Wenn sich zeigt, dass die Gefahr einer Invalidität besteht, empfiehlt die IV eine sofortige Anmeldung um rasch und unkompliziert Massnahmen der Frühintervention einleiten zu können. Wir bitten Sie, Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter über die Meldung zur Früherfassung zu orientieren.

Sie können die Meldung direkt online einreichen, wenn Sie es vollständig ausgefüllt haben. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, sobald das Formular übermittelt wurde. Wählen Sie die online-Übermittlung, wird am Ende des Vorgangs ein Unterschriftenblatt angezeigt. Drucken Sie dieses aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es innerhalb von 7 Tagen per Post an folgende Adresse: 

  • WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern

Die Beilagen können Sie direkt mit dem Formular hochladen oder mit dem Unterschriftenblatt per Post einsenden.

Unterstützung der Invalidenversicherung für Arbeitgebende