
Früherfassung (FE) Jugendliche
Eine Früherfassung ermöglicht der IV, umgehend zu prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist.
Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV die Ursachen und Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und nimmt mit Ihnen telefonischen Kontakt auf und Sie werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Während der Früherfassung nimmt die IV nur mit Ihrem Einverständnis Kontakt zu Ihren behandelnden Ärzten oder Ärztinnen auf. Die Einverständnis dazu können Sie mit dem Ausfüllen einer entsprechenden Ermächtigung geben.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern

Wenn Sie bisher noch nicht gearbeitet haben, zwischen 13 und 25 Jahre alt sind und von einer kantonalen Instanz (Case Management Berufsbildung oder Brückenangebot) betreut werden, kann die kantonale Instanz bei der IV eine Meldung zur Früherfassung machen. Dadurch sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung verhindert werden.
Meldeberechtigt sind
- Case Management Berufsbildung vom Kanton Luzern
- Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- Berufsberaterinnen und Berufsberater des BIZ Luzern
- Beratungspersonen des RAV plus BJB WAS wira
Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV in einem persönlichen Gespräch Ursachen und Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen. Bei Bedarf und mit Ihrem Einverständnis werden auch Ihre Ärztin / Ihr Arzt oder Kontaktpersonen aus der Schule kontaktiert. Wenn sich zeigt, dass die Gefahr einer Invalidität besteht, empfiehlt die IV eine Anmeldung um rasch und unkompliziert Unterstützungsmassnahmen einleiten zu können.
Bei Unklarheiten und Fragen lohnt sich vorgängig ein Besuch in der INFO BOX im BIZ Luzern.
Sie absolvieren eine Ausbildung oder arbeiten, Sie besuchen ein Brückenangebot oder sind einfach daheim. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind, können für eine Früherfassung bei der IV gemeldet werden. Dadurch sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung und Invalidisierung verhindert werden.
Meldeberechtigt sind:
- Sie selber
- Ihr Arbeitgeber / Ihre Arbeitgeberin
- Ihre Familie
- Case Management Berufsbildung vom Kanton Luzern
- Kantonale Stellen am Übergang 1
- KJPD, Therapeuten, Berufsberatende des BIZ Luzern
- Beratungspersonen des RAV plus BJB WAS wira
Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV in einem persönlichen Gespräch Ursachen und Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen. Bei Bedarf werden auch die behandelnde Ärztin oder der Arzt sowie Kontaktpersonen aus Schule und Ausbildung kontaktiert. Wenn sich zeigt, dass die Gefahr einer Invalidität besteht, empfiehlt die IV eine Anmeldung um rasch und unkompliziert Unterstützungsmassnahmen einleiten zu können.
Bei Unklarheiten oder Fragen lohnt sich vorgängig ein Besuch in der INFO BOX im BIZ Luzern.