Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Früherfassung (FE) Jugendliche

Eine Früherfassung ermöglicht der IV, umgehend zu prüfen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist.

Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV die Ursachen und Auswirkungen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und nimmt mit Ihnen telefonischen Kontakt auf und Sie werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Während der Früherfassung nimmt die IV nur mit Ihrem Einverständnis Kontakt zu Ihren behandelnden Ärzten oder Ärztinnen auf. Die Einverständnis dazu können Sie mit dem Ausfüllen einer entsprechenden Ermächtigung geben.

Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:

  • WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Unterstützung der Invalidenversicherung für Jugendliche
Jugendliche während der Schulzeit

Wenn Sie bisher noch nicht gearbeitet haben, zwischen 13 und 25 Jahre alt sind und von einer kantonalen Instanz (Case Management Berufsbildung oder Brückenangebot) betreut werden, kann die kantonale Instanz bei der IV eine Meldung zur Früherfassung machen. Dadurch sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung verhindert werden.

Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit

Sie absolvieren eine Ausbildung oder arbeiten, Sie besuchen ein Brückenangebot oder sind einfach daheim. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind, können für eine Früherfassung bei der IV gemeldet werden. Dadurch sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung und Invalidisierung verhindert werden.