Frau isst Apfel im Park

Hilflosenentschädigung (HE)

Sie brauchen Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Hilflos ist, wer gepflegt oder persönlich überwacht werden muss oder für folgende alltägliche Tätigkeiten dauernd Hilfe benötigt:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen/Absitzen/Abliegen
  • Essen
  • Körperpflege
  • Verrichten der Notdurft (z.B. Toilettengang)
  • Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte

Die Hilflosigkeit wird je nach Ausmass in drei Schweregrade unterteilt:

  • leicht
  • mittel
  • schwer
Anspruch von Erwachsenen

Sie haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Anspruch von Minderjährigen

Die IV berücksichtigt bei Minderjährigen den Mehrbedarf an Hilfeleistung im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung.

Berechnung und Anmeldung

Die IV unterscheidet zwischen leichter, mittlerer und schwerer Hilflosigkeit. Die Höhe der Hilflosenentschädigung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

Lebenspraktische Begleitung

Als hilflos gelten auch IV-Bezügerinnen oder -Bezüger, die wegen ihrer Beeinträchtigung eine Begleitung brauchen.

Rechnungen online einreichen

Als Privatperson können Sie Ihre Rechnung auch online einreichen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen

Ich ziehe in ein Heim und beziehe bereits eine Hilflosenentschädigung. Was muss ich beachten?