Frau bei Teambesprechung

Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist.

Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können. Die Eingliederungsfachpersonen der IV beraten und begleiten die versicherte Person während der Dauer der Integrationsmassnahmen und überwachen deren Erfolg.

Es gibt drei Arten von Integrationsmassnahmen:

  • Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Integrationsmassnahmen für Jugendliche
Massnahmen der sozialberuflichen Rehabilitation

Darunter sind die Gewöhnung an den Arbeitsprozess, die Förderung der Arbeitsmotivation, die Stabilisierung der Persönlichkeit, das Einüben sozialer Grundfähigkeiten und der Aufbau der Arbeitsfähigkeit zu verstehen.

Beschäftigungsmassnahmen

Beschäftigungsmassnahmen verfolgen das Ziel, betroffene Personen fit für den ersten Arbeitsmarkt zu machen.

Integrationsmassnahmen für Jugendliche

Integrationsmassnahmen für Jugendliche bereiten Personen unter 25 Jahren nach der obligatorischen Schulzeit insbesondere auf die erstmalige berufliche Ausbildung vor.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Integrationsmassnahmen?
Wann entsteht ein Anspruch auf Integrationsmassnahmen?
Wie kann ich mich für Integrationsmassnahmen anmelden?