
Kinder und Jugendliche
Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung? Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche mit medizinischen Massnahmen (z. Bsp. Behandlungen und Therapien). Zudem hilft die IV Jugendlichen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, eine geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich zu absolvieren.
Die IV unterstützt mit unterschiedlichen Leistungen. Dazu gehören die Übernahme von Kosten für medizinische Eingriffe und Therapien zur Behandlung gewisser angeborener Leiden. Diese nennt man auch Geburtsgebrechen. Bei Kindern ohne Geburtsgebrechen werden diese nur dann übernommen, wenn sie massgeblich zur Erhöhung der Erwerbsfähigkeit beitragen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, einen Intensivpflegezuschlag sowie auf einen Assistenzbeitrag. Die IV übernimmt auch Hilfsmittel, die Minderjährige für die Ausbildung benötigen oder die sie dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu bewältigen. Zudem werden Jugendliche mit Beeinträchtigung beim Einstieg ins Erwerbsleben unterstützt.

Wenn jemand bisher noch nicht gearbeitet hat, zwischen 13 und 25 Jahre alt ist und von einer kantonalen Instanz (Case Management Berufsbildung oder Brückenangebot) betreut wird, kann die kantonale Instanz bei der IV eine Meldung zur Früherfassung machen.
Durch eine Früherfassung sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung verhindert werden.
Meldeberechtigt sind:
- Case Management Berufsbildung des Kantons Luzern
- Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- Berufsberaterinnen und Berufsberater des BIZ Luzern
- Beratungspersonen des RAV plus / Beratungsstelle Jugend und Beruf (BJB) WAS wira
Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV in einem persönlichen Gespräch Ursachen und Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen. Bei Bedarf und mit Ihrem Einverständnis werden auch Ihre Ärztin / Ihr Arzt oder Kontaktpersonen aus der Schule kontaktiert. Wenn sich zeigt, dass die Gefahr einer Invalidität besteht, empfiehlt die IV eine Anmeldung, um rasch und unkompliziert Unterstützungsmassnahmen einleiten zu können.
Bei Unklarheiten und Fragen lohnt sich vorgängig ein Besuch in der INFO BOX im BIZ Luzern.
Sie können das Meldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Falls Sie möchten, dass die IV mit Dritten (Ärzte, Lehrpersonen, etc.) Kontakt aufnimmt, fügen Sie bitte dem Meldeformular noch die ausgefüllte Ermächtigung Früherfassung bei.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Sie absolvieren eine Ausbildung oder arbeiten, Sie besuchen ein Brückenangebot oder sind einfach daheim. Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind, können für eine Früherfassung bei der IV gemeldet werden.
Durch eine Meldung zur Früherfassung sollen gesundheitliche Problemfelder frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung und Invalidisierung verhindert werden.
Meldeberechtigt sind:
- Sie selbst
- Ihre Arbeitgeberin / Ihr Arbeitgeber
- Ihre Familie
- Case Management Berufsbildung vom Kanton Luzern
- Kantonale Stellen am Übergang 1 (BIZ, RAV plus, Brückenangebote)
- KJPD, Therapeuten, Beistandspersonen
Nach Eingang der Früherfassungsmeldung prüft die IV in einem persönlichen Gespräch Ursachen und Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen. Bei Bedarf werden auch die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sowie Kontaktpersonen aus Schule und Ausbildung kontaktiert. Wenn sich zeigt, dass die Gefahr einer Invalidität besteht, empfiehlt die IV eine Anmeldung, um rasch und unkompliziert Unterstützungsmassnahmen einleiten zu können.
Bei Unklarheiten und Fragen lohnt sich vorgängig ein Besuch in der INFO BOX im BIZ Luzern.
Sie können das Meldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Falls Sie möchten, dass die IV mit Dritten (Ärzte, Lehrpersonen, etc.) Kontakt aufnimmt, fügen Sie bitte dem Meldeformular noch die ausgefüllte Ermächtigung Früherfassung bei.
Sie können die Meldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr übernimmt die IV alle zur Behandlung eines Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit.
Die IV übernimmt auch die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, in die berufliche Erstausbildung oder ins Erwerbsleben gerichtet sind. Dazu gehören:
- Die ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung auf der allgemeinen Abteilung
- Die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen (z. Bsp. Physiotherapie)
- Anerkannte Medikamente
- Behandlungsgeräte
Sie können das Anmeldeformular "Medizinische Massnahmen" entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen.
Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
- Medizinische Unterlagen
Sie können die Anmeldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Die IV berät und begleitet Jugendliche, welche wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in der Berufswahl eingeschränkt sind im Übergang von der Schule zur Ausbildung (Übergang 1) mit einem spezialisierten Team von Berufsberatenden.
Anspruch auf IV-Berufsberatung besteht, falls eine junge Person im Berufswahlprozess aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten auf eine spezialisierte Begleitung angewiesen ist.
Die Begleitung im Berufswahlprozess startet idealerweise bereits während der obligatorischen Schulzeit. Wir richten uns nach dem Berufswahl-Fahrplan des Kantons Luzern.
Die IV-Berufsberatung ergänzt den Berufswahlprozess im Rahmen der Schule, ersetzt diesen aber nicht. Um gemeinsam eine realistische berufliche Perspektive erarbeiten zu können, wäre ein Erstkontakt im Verlauf der zweiten Sekundarstufe zwischen der angemeldeten Person und der IV-Berufsberatung wünschenswert.
Damit der Anspruch auf diese Berufsberatung geprüft werden kann, ist eine Anmeldung bei der IV einzureichen. Als Anmeldezeitpunkt empfehlen wir den Frühling der ersten Sekundarklasse. Für unschlüssige Eltern betreffend Anmeldung empfehlen wir einen Besuch der INFO BOX im BIZ Luzern.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
- Abklärungsberichte
- Medizinische Unterlagen
- Schulzeugnisse; falls vorhanden Schulberichte, Schnupperlehrberichte, Stellwerk, etc.
Sie können die Anmeldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Ihr Kind hat gesundheitlich bedingte Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Ausbildung? Die IV übernimmt die entsprechenden Mehrkosten im Anschluss an die abgeschlossene schulische Ausbildung.
Der Umfang diese behinderungsbedingten Mehrkosten während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung wird im Normalfall während der vorausgehenden Berufsberatung geklärt.
Als erstmalige berufliche Ausbildung gelten:
- Berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
- Berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA)
- Fachmittelschule / Gymnasium ab 4. Ausbildungsjahr
- Fachschule oder Hochschule
- Praktische Ausbildung nach INSOS oder IV-Anlehre
Das Angebot INFO BOX im BIZ Luzern (Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf) umfasst eine niederschwellige Kurzberatung durch eine Fachperson aus dem Team "Berufsberatung Jugendliche" von WAS IV Luzern. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich, vertraulich und findet ohne Voranmeldung statt.
Eingeladen sind Personen mit Interesse und Fragen zur IV-Berufsberatung für junge Menschen am Übergang von der Schule in eine Ausbildung (z.B. Jugendliche, ihre Eltern oder Fachpersonen aus Schule und Ausbildung).
Die WAS INFO BOX findet jeweils am ersten Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr im BIZ Luzern an der Obergrundstrasse 51, 6003 Luzern mit einer Berufsberaterin / einem Berufsberater statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mehr Informationen zum BIZ Beratungs und Informationszentrum für Bildung und Beruf finden Sie hier.
Mögliche Fragestellungen:
- Soll eine Anmeldung bei der IV vorgenommen werden?
- Eine Lehrperson hat die Anmeldung bei der IV empfohlen. Warum? Was passiert, falls die Anmeldung nicht gemacht wird?
- Wie wird eine Anmeldung bei der IV gemacht? Wer kann helfen?
- Was unterscheidet die IV-Berufsberatung von einer gewöhnlichen Berufsberatungsstelle?
- Welche Unterstützung bietet die IV während der Schulzeit an?
- Welche Unterstützung kann die IV während Ausbildungen anbieten?
- Welche beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten hat mein Kind aufgrund der gesundheitlichen oder schulischen Schwierigkeiten?
- Mein Kind hat keine Noten, gibt es da überhaupt die Möglichkeit einer Ausbildung?
- Besteht die Gefahr einer IV-Stigmatisierung?
Jugendlichen mit Einschränkungen eine Perspektive geben – Möglichkeiten und Grenzen der IV-Berufsberatung für Jugendliche mit IS, mit IF oder besonderer Schulungsform. Diesbezüglich bietet die IV-Berufsberatung für Lehrpersonen oder Personen im Schulbetrieb eine interessante Informationsveranstaltung. Hier geht es zur Anmeldung.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Personen und Instanzen, die eine versicherte Person zur Früherfassung bei der IV-Stelle melden, müssen diese vorgängig darüber informieren.
Die Meldung ist schriftlich bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons der betroffenen Person einzureichen. Falls diese damit einverstanden ist, dass Kontakte zu Dritten (Ärztinnen, Ärzte, Arbeitgebende, Lehrpersonen, etc.) aufgenommen werden darf, können Sie der Meldung noch die unterzeichnete Ermächtigung Früherfassung beilegen.
Nein. Die Meldung zur Früherfassung gilt nicht als Anmeldung für Leistungen der IV. In der Früherfassungsphase werden keine Leistungen der IV zugesprochen.
Die IV kann die gemeldete Person zu einem Gespräch einladen. In diesem wird
- sie über den Zweck der Früherfassung informiert,
- eine Analyse ihrer medizinischen, beruflichen und sozialen Situation vorgenommen,
- sie darüber aufgeklärt, welche Informationen die IV-Stelle bei wem einholt,
- geprüft, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist
Mit dem Eingang der IV-Anmeldung oder der Mitteilung an die versicherte Person, es sei keine solche nötig, endet die Früherfassungsphase.