Mann stützt sich an Autodach

Lohnbeiträge

Erwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag Beiträge an die AHV, IV und EO. Dafür rechnen die Arbeitgebenden die Löhne ihrer Angestellten bei der Ausgleichskasse ab. Am einfachsten geht das elektronisch.

Die Beitragspflicht dauert so lange, wie die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ab dem ordentlichen Rentenalter (64 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern) gibt es einen Freibetrag von CHF 1'400.– pro Monat.

Die AHV- und IV-Renten basieren auf dem abgerechneten Einkommen. Darum ist es wichtig, dass Arbeitgebende die Löhne ihrer Angestellten der Ausgleichskasse melden.

Erklärvideo Lohnbescheinigung
Lohnbescheinigung

Arbeitgebende melden uns einmal im Jahr alle Brutto-Löhne ihrer Angestellten. Am einfachsten geht das elektronisch.

Berechnung der Beiträge

Die AHV-Beiträge basieren auf der ausbezahlten Lohnsumme. Die Kosten teilen sich die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden je zur Hälfte.

Zahlung der Beiträge

Die Beiträge werden von uns jeweils provisorisch festgesetzt und den Arbeitgebenden in Rechnung gestellt. Der definitive Ausgleich erfolgt in einem zweiten Schritt.

Als Arbeitgeber/in anmelden

Wer eine Firma gründet oder privat Mitarbeitende beschäftigt, muss sich als Arbeitgeber/in anmelden.

Häufig gestellte Fragen zur Beitragspflicht und zum massgebenden Lohn

Bis zu welchem Einkommen müssen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ALV geleistet werden? Was bedeutet ALV2?
Welche Erwerbseinkommen gehören zum massgebenden Lohn?
Ab welcher Lohnhöhe müssen AHV-Beiträge abgerechnet werden?
Muss der Lohn nach dem Erreichen des Rentenalters weiterhin abgerechnet werden?
Muss ich Unfall- und Krankentaggelder deklarieren?
Welchen Bruttolohn muss ich bei Kurzarbeit meiner Mitarbeitenden auf der Lohnbescheinigung angeben?
Ich bin selbständigerwerbend. Muss ich mich auf der Lohnbescheinigung meiner Einzelfirma aufführen?
Was bedeutet die Abkürzung FAK und wer muss diese Beiträge bezahlen?

Häufig gestellte Fragen zu Mitarbeitenden und AHV-Nummer

Wo finde ich die AHV-Nummer?
Was muss ich machen, wenn ich ein Arbeitsverhältnis auflöse oder eine neue Person anstelle?

Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen der Lohnbescheinigung

Muss ich auf der Vorderseite der Lohnbescheinigung die Beiträge ausrechnen?
Muss ich bei der Deklaration von Familienmitgliedern in Landwirtschaftsbetrieben etwas Besonderes beachten? Was bedeutet VG?
Ich habe in einer Filiale in einem anderen Kanton weitere Angestellte. Wie muss ich das auf der Lohnbescheinigung deklarieren?
Ich habe in meinem privaten Haushalt keine Angestellten mehr. Wieso bekomme ich trotzdem immer noch eine Lohnbescheinigung?
Muss ich Verzugszinsen zahlen, wenn ich eine Fristverlängerung zur Einreichung der Lohnbescheinigung bekomme?
Ich habe die Lohnbescheinigung elektronisch eingereicht. Muss ich das Original der Lohnbescheinigung zusätzlich unterschrieben per Post einreichen?