Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Medizinische Abklärungen

Für medizinische Abklärungen können externe Gutachterinnen und Gutachter beauftragt werden. Diese beurteilen die Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Eingliederungsmassnahmen aus medizinischer Sicht.

Seit 1. Januar 2022 sind alle Interviews zwischen den Sachverständigen und der versicherten Person mittels Tonaufnahme zu erfassen, sofern die versicherte Person nicht freiwillig auf die Aufnahme verzichtet. Bei den Gutachten wird je nach Anzahl involvierter Fachdisziplinen unterschieden zwischen:

  • Monodisziplinäre Gutachten
  • Bi- und polydisziplinäre Gutachten
Monodisziplinäre Gutachten

Ist für die Beurteilung des medizinischen Sachverhalts nur eine Fachdisziplin notwendig, so vergibt die IV-Stelle den Auftrag an den entsprechenden Sachverständigen direkt.

Bi- und polydisziplinäre Gutachten

Bi- und polydisziplinäre Gutachten sind erforderlich, wenn für die Beurteilung des medizinischen Sachverhalts mindestens zwei medizinische Fachrichtungen einbezogen werden müssen. 

Liste der beauftragten Sachverständigen

WAS IV Luzern ist von Gesetzes wegen zur Führung und Publikation einer Liste verpflichtet, die insbesondere Angaben zu allen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen enthält, strukturiert nach Fachbereich, Anzahl jährlich begutachteter Fälle und attestierten Arbeitsunfähigkeiten.

Häufig gestellte Fragen:

Die IV hat mich für ein Gutachten aufgeboten. Muss ich daran teilnehmen?
Ich muss zu einem Gutachten nach St. Gallen, kann jedoch nicht alleine fahren, kann ich eine Begleitperson mitnehmen?
Ich habe einen Gutachtentermin am frühen Morgen, so dass ich nicht mit dem ÖV anreisen kann. Was muss ich jetzt tun?
Ich wurde für eine medizinische Abklärung aufgeboten. Übernimmt die IV allfällige Spesen?