
Medizinische Massnahmen
Die IV kann medizinische Massnahmen zur Eingliederung, welche auf die Erwerbstätigkeit / den Aufgabenbereich gerichtet sind, oder zur Behandlung von Geburtsgebrechen ausrichten.
Bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr mit einem Geburtsgebrechen übernimmt die IV alle zur Behandlung des Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit.
Die als Geburtsgebrechen anerkannten Leiden, für die ein Anspruch auf IV-Leistungen besteht, sind in einer Liste aufgeführt. Der Bundesrat stellt diese Liste auf.
Bei über 20-jährigen Versicherten gewährt die IV keine medizinischen Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen. Die Behandlungskosten werden von der Kranken- bzw. Unfallversicherung übernommen.
Damit Sie die Leistungen der medizinischen Massnahmen in Anspruch nehmen können, benötigt die IV-Stelle eine Anmeldung.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Die IV übernimmt bei Versicherten vor dem vollendeten 20. Altersjahr die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, in die berufliche Erstausbildung, ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet sind.
Nimmt eine versicherte Person an einer Massnahme beruflicher Art teil, hat sie bis zum Ende dieser Massnahmen, höchstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr, Anspruch auf medizinische Massnahmen.
In diesem Rahmen kann die IV die Kosten für folgende Massnahmen übernehmen:
- Die ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung auf der allgemeinen Abteilung
- Die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen (z. B. Physiotherapie)
- Anerkannte Arzneimittel
- Behandlungsgeräte
Damit Sie die Leistungen der medizinischen Massnahmen in Anspruch nehmen können, benötigt die IV-Stelle eine Anmeldung.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Alter und Gesundheitszustand entscheiden über den Anspruch auf Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen.
Der Anspruch auf medizinische Massnahmen entsteht, sobald solche erstmals unter Berücksichtigung des Alters und des Gesundheitszustandes notwendig sind.
Damit Sie die Leistungen der medizinischen Massnahmen in Anspruch nehmen können, benötigt die IV-Stelle eine Anmeldung.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern