Mann blickt aus Fenster

Militär- und Zivildienst

Als Militär- oder Zivildienstleistende haben Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls. Diese beträgt 80 % Ihres durchschnittlichen Einkommens vor Dienstantritt. Während der Grundausbildung (z.B. als Rekrutin oder Rekrut) gelten besondere Ansätze.

Eine Entschädigung erhalten Sie für folgende Dienstleistungen:

  • Einsatz für die Schweizerische Armee
  • Rotkreuzdienst
  • Zivildienst
  • Zivilschutz
  • Leiterkurs von Jugend und Sport
  • Jungschützenleiterkurs
Berechnung

Die Entschädigung beträgt grundsätzlich 80 % des Einkommens vor Dienstantritt.

Anmeldung

Die Anmeldung läuft bei Angestellten über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Bitte füllen Sie dafür Ihre EO-Anmeldung aus.

Betreuungskosten

Leben Sie mit Kindern unter 16 Jahren zusammen und leisten Sie an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst, erhalten Sie eine Zulage für die Betreuungskosten.