Glückliche Familie in der Natur

Mutterschaft

Erwerbstätige Mütter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Zum Ausgleich des Erwerbsausfalls während dieser Zeit gibt es eine Entschädigung.

Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch! Als Mutter erhalten Sie während 14 Wochen ab der Geburt Ihres Kindes eine Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 % Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt des Kindes.

Anspruch

Als Mutter haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Berechnung

Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Es gilt eine Obergrenze von CHF 220.– pro Tag.

Anmeldung

Sie möchten Mutterschaftsentschädigung beziehen? Das können Sie ab der Geburt Ihres Kindes machen.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich auch Anspruch, wenn ich selbständig bin?
Was, wenn mein/e Arbeitgeber/in meinen Lohn weiterzahlt?