2023 – Das ändert sich
Das neue Jahr bringt viele Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen. Wir verschaffen Ihnen hier einen Überblick.

Per 1. Januar 2023 steigen die Familienzulagen im Kanton Luzern.
AHV- und IV-Rentenbeziehende erhalten ab 2023 höhere Renten. Auch die Ergänzungsleistungen steigen.
Die Hilflosenentschädigung wird erhöht und beträgt neu:
Per 1. Januar 2023 wird auch der Assistenzbeitrag erhöht.
Beim Erwerbsersatz für Militärdienst und Elternschaft steigen die Grenzbeträge.
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag steigt ab dem Beitragsjahr 2023 auf CHF 514.
Für Lohnbestandteile über CHF 148'200 werden ab 2023 keine ALV-Beiträge mehr erhoben.
Arbeitgebende, Selbständige und Nichterwerbstätige profitieren ab 2023 von tieferen Verwaltungskosten.
Neu haben Adoptionspaare unter Umständen Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Adoptionsurlaub.