Anmeldefrist Prämienverbilligung 2023 bis 31. Oktober 2022.
Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien und Haushalten mit geringem Einkommen und Vermögen. Im Jahr 2021 hat WAS Ausgleichskasse Luzern dafür gut 196 Millionen Franken ausbezahlt.

Anspruch auf Prämienverbilligungen haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Der Anspruch muss jährlich angemeldet werden.
Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben Ende August ein Anmeldeformular oder ein Erinnerungsmail von WAS Ausgleichskasse Luzern zugestellt erhalten. Die Bevölkerung wird mit verschiedenen Massnahmen auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. So unter anderem mit Zeitungsinseraten und Plakaten, die in Arztpraxen und Gemeinden aufgehängt werden.
Anmelden kann man sich online unter ipv.was-luzern.ch, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober 2022. Bei verspäteter Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.