Die gemeinsame Kontrolle beinhaltet grundsätzlich drei Stufen:
- Kontrolle und Beratung der Massnahmen der COVID-19-Verordnung 2
- Falls nötig, Mithilfe bei der sofortigen Umsetzung der Massnahmen durch die Kontrollorgane
- Falls die Massnahmen gemäss COVID-19-Verordnung 2 nicht sofort umgesetzt werden können, erfolgt zum Schutz der Arbeitnehmenden die vorsorgliche Massnahme der teilweisen oder ganzen Betriebsschliessung
Weitere Kontrollen werden laufend durchgeführt.