Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober 2020
Anspruch auf Prämienverbilligungen haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Bei verspäteter Einreichung der Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.
Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben Ende August ein Anmeldeformular oder ein Erinnerungsmail erhalten. Personen, welche neu ein Gesuch stellen möchten, können sich online unter ipv.was-luzern.ch oder bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde anmelden.
Weitere Informationen und der Link für die Online-Anmeldung sind auf der Website von WAS Ausgleichskasse Luzern (www.was-luzern.ch/ipv) erhältlich. Dort ist auch der neue Chatbot Wasi installiert, der rund um die Uhr Fragen zur Prämienverbilligung beantwortet. Ergänzt wird Wasi durch ein neues Erklärvideo mit den wichtigsten Informationen zur Prämienverbilligung.