Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen und von Familien mit mittleren Einkommen. Der Regierungsrat hat die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung 2020 festgelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons.
Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2020 festgelegt.