Bei der Kontrolle durch die Suva auf Einhaltung der Massnahmen der COVID-19-Verordnung 2 wurde festgestellt, dass bei einem einzelnen Unternehmen auf einer Baustelle im Kanton Luzern die Abstandsregeln von zwei Metern beim Arbeiten nicht eingehalten worden sind. Die Firma musste gemäss dem Entscheid der KIGA per sofort die Tätigkeiten auf der Baustelle einstellen. Das Unternehmen kann die Arbeit wieder aufnehmen, wenn es die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus einhalten kann.
Alle anderen Unternehmungen auf der gleichen Baustelle hielten sich an die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus.
Bei den Kontrollen durch die Suva gelten folgende Schwerpunkte:
- Schutz der Arbeitnehmenden vor dem neuen Coronavirus
- Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen
- Allgemeine Unfallverhütung auf Baustellen
Weitere Kontrollen werden laufend durchgeführt.