
Organisation WAS
Hier finden Sie unsere Organigramme sowie Infos zur Geschäftsleitung, dem Verwaltungsrat und den verschiedenen Geschäftsfeldern.
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales besteht aus folgenden Geschäftsfeldern:
- Ausgleichskasse Luzern
- IV Luzern
- wira Luzern
- Personal und Dienste
WAS ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt und dem Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern zugeordnet.
WAS Ausgleichskasse Luzern und WAS IV Luzern unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV und WAS wira Luzern der Aufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco.
Hier finden Sie die Organigramme von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales und allen dazugehörigen Geschäftsfeldern.
Die Geschäftsleitung ist das operative Führungsgremium von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales.
Die Leitungspersonen der vier Geschäftsfelder bilden die Geschäftsleitung (GL).




Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ von WAS Wirtschaft Arbeit Soziales. Gewählt werden die Mitglieder sowie der Präsident vom Regierungsrat des Kantons Luzern.
Dem Verwaltungsrat (VR) gehören folgende Personen an:
- Guido Graf, VR-Präsident, Pfaffnau
- Urs Kneubühler, Vizepräsident, Schötz
- Ruth Aregger, lic. iur., LL.M. RA, Luzern
- Andrea Belliger, Prof. Dr. theol., Geiss
- Pia Engler, Kantonsrätin, Kriens
- Urs Hofstetter, Adligenswil
- Damian Müller, Ständerat, Hitzkirch
- Marcel Nussbaum, MLaw, Sekretär VR, Nottwil
Die Hauptaufgabe des Verwaltungsrates besteht in der Aufsicht über alle vier Geschäftsfelder.
Er ist auch für die Wahl der Geschäftsleitung, die Genehmigung des Organigramms und des Stellenplans, den Erlass notwendiger Reglemente sowie weitere Aufgaben zuständig.
Eine korrekte Anwendung und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist WAS sehr wichtig.
Aus diesem Grund setzen wir einen Datenschutzberater im Sinne des Kantonalen Gesetzes über den Schutz von Personendaten ein (§ 7b KDSG). Der Datenschutzberater ist fachlich unabhängig und insbesondere zuständig für:
- Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz
- Ansprechperson für den kantonalen Datenschutzbeauftragten
- Meldestelle für Datenschutzverletzungen
- Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Datenschutz
Neben dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG) sind für WAS die spezialgesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz relevant (AHVG, IVG, AVIG usw.).
Kontakt
WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
Datenschutzberater
Marcel Nussbaum
Bürgenstrasse 12
Postfach | 6002 Luzern
Anliegen zu datenschutzrechtlichen Fragen können mit folgendem Formular an den Datenschutzberater gestellt werden:
WAS Ausgleichskasse Luzern ist zuständig für eine Vielzahl von Sozialversicherungen und bietet finanzielle Unterstützung in allen Lebenslagen – von der Geburt bis zum Tod.
Bund und Kanton haben WAS Ausgleichskasse Luzern zahlreiche Aufgaben übertragen. WAS fordert Versicherungsbeiträge an die AHV, IV, Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung bei den Arbeitgebenden, Selbständigen und Nichterwerbstätigen ein. Zudem prüft, berechnet und zahlt sie Leistungen aus folgenden Sozialversicherungen:
- Renten, Taggelder und Erwerbsausfallsentschädigungen der AHV, IV, EO
- Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen (ÜL)
- Familienzulagen
- Prämienverbilligung
Daneben nimmt WAS Ausgleichskasse Luzern weitere Aufgaben wie z. B. die Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft sowie die Überprüfung des Krankenversicherungsobligatoriums wahr.
WAS IV Luzern kümmert sich um die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und die Ausrichtung von Leistungen für erwerbsunfähige Menschen mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung.
Die Aufgabe von WAS IV Luzern ist es, Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung nachhaltig einzugliedern, ihre Existenz mit angemessenen finanziellen Mitteln zu sichern und Beiträge für ein selbstbestimmtes Leben zu leisten. Dies erreicht WAS IV Luzern in enger Zusammenarbeit mit den versicherten Personen, den Arbeitgebenden und allen Partnerinnen und Partnern.
Der Regionale Ärztliche Dienst RAD Zentralschweiz unterstützt die IV-Stellen der Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Uri und Zug in medizinischen Fragestellungen. Organisatorisch ist er WAS IV Luzern angegliedert.
WAS wira Luzern vollzieht zahlreiche eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsrecht, Schwarzarbeit, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit CH – EU.
WAS wira Luzern ist das Kompetenzzentrum für den Arbeitsmarkt sowie die Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern und verbindet die verschiedenen Beteiligten des Arbeitsmarkts.
Der Bereich Arbeitsmarkt besteht aus fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA). Vier RAV setzen sich für die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von stellensuchenden Personen ein. Das fünfte RAV und die AA erbringen Aufgaben für den ganzen Kanton Luzern, z. B. als zentrale Stelle für Arbeitgebende, Beratung für erwerbslose Jugendliche oder die Planung und Beschaffung eines qualitativ und quantitativ hochstehenden Angebots an geeigneten Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für Stellensuchende.
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (ALK) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) zuständig. Dies beinhaltet die Klärung des Anspruchs auf Versicherungsleistungen, deren rasche Auszahlung sowie die Beratung in Versicherungsfragen.
Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) beaufsichtigt die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz in Betrieben. Dazu gehört die unkomplizierte Bewilligung für Sonntags- und Nachtarbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Aufgaben sind die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz vor missbräuchlichen Arbeits- und Lohnbedingungen im Bereich des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU und die Arbeitsmarktaufsicht im Auftrag der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt. Ebenfalls ist die KIGA für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Kontrolle der Umsetzung der Stellenmeldepflicht nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verantwortlich.
Der Bereich Kantonale Amtsstelle (KAST) und Recht unterstützt WAS wira Luzern in juristischen Fragen und prüft Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Der Bereich ist zudem für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) zuständig und erteilt in diesem Bereich kantonale Bewilligungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.
WAS Personal und Dienste ist mit der Telefonzentrale die erste Anlaufstelle für alle WAS-Anliegen. Sie erbringt aber auch Dienstleistungen für die WAS-Mitarbeitenden, damit diese einen möglichst kundenfreundlichen Service bieten können.
Für Bewerberinnen und Bewerber ist der Bereich Personal der erste Kontakt im Anstellungsprozess und für alle WAS-Mitarbeitenden das Kompetenzzentrum für sämtliche Personalbelange. Mehr Informationen zum Arbeiten bei WAS.
Der Bereich Kundenservice und Immobilien ist für das Dokumentenmanagement, das Kundencenter (inklusive Telefonzentrale), die Infrastruktur, das Facility Management und die betriebsinternen Cafeterias zuständig.
Rechnungswesen, Controlling, Beschaffung und Vertragsmanagement werden vom Bereich Finanzen und Beschaffung abgewickelt.
Der Bereich Informatik betreibt und unterhält sämtliche IT-Systeme mit den Fachapplikationen, die für den Betrieb der vier Geschäftsfelder notwendig sind.
Das Geschäftsfeld WAS Personal und Dienste ist zudem für die interne und externe Kommunikation verantwortlich und nimmt die WAS-weite Koordination bezüglich Qualitätsmanagement, Riskmanagement, Internes Kontrollsystem (IKS), Legal, Compliance und Nachhaltigkeit wahr.