Partnerinnen und Partner
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Ärztinnen und Ärzte
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte/Spitäler sind wichtige Stakeholder der Invalidenversicherung (IV). Um unsere Aufgabe erfüllen zu können, benötigt es eine gute Zusammenarbeit. Hier finden Sie wichtige Informationen und die entsprechenden Formulare.
Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) der Zentralschweiz unterstützt die IV-Stellen in der Innerschweiz bei allen medizinischen Fragen mit einer unabhängigen Beurteilung.
Personen, die Rechnungen ihrer Krankenversicherer nicht bezahlen, können auf die sogenannte "Liste säumiger Prämienzahler" gesetzt werden. Leistungserbringer wie Ärztinnen, Spitäler etc. können dann die Behandlung auf Notfallmassnahmen beschränken.
Gemeinden
Gemeinden finden Informationen und Adressen zur Arbeitsvermittlung durch die RAV.
Hier finden Sie den Link zu den Angeboten.
Wie viele Personen sind im Kanton Luzern auf Stellensuche? In welchen Gemeinden ist die Arbeitslosenquote am höchsten? Antworten finden Sie in der Monatsstatistik von WAS wira Luzern.
In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. In Ausnahmefällen kann man sich von der obligatorischen Grundversicherung befreien lassen.
Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen.
Unter dem Titel Arbeitsbedingungen sind eine ganze Reihe an gesetzlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst (Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Personenfreizügigkeit, Bekämpfung der Schwarzarbeit). Ebenfalls unter diesen Begriff fallen Regeln zur Plangenehmigung und
-begutachtung beim Bau und Betrieb von Geschäftsräumen.
Personen, die Rechnungen ihrer Krankenversicherer nicht bezahlen, können auf die sogenannte "Liste säumiger Prämienzahler" gesetzt werden. Leistungserbringer wie Ärztinnen, Spitäler etc. können dann die Behandlung auf Notfallmassnahmen beschränken.
Schulen und Lehrpersonen
Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die erstmalige berufliche Ausbildung (Übergang 1) individuelle und gezielte Unterstützung. Hier kann Ihnen die IV beratend zur Seite stehen.
Mehr Informationen zum Übergang 1 finden Sie auch unter folgendem Link:
Wenn eine gesundheitlich eingeschränkte jugendliche Person von der Ausbildung ausgeschlossen wird, können sich die Leiden innert kurzer Zeit chronifizieren. Es ist deshalb entscheidend schnell Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Wir unterstützen Jugendliche nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder nach einem Lehrabbruch dabei, in der Berufswelt Fuss zu fassen.
Wir unterstützen Jugendliche bereits vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder nach einem Lehrabbruch dabei, in der Berufswelt Fuss zu fassen.