Privatpersonen und Selbständige
Wählen Sie Ihr Anliegen.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Verhinderung von Armut. Sie ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung oder im Todesfall wegfällt.
Hier finden Sie Informationen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Rechte und Pflichten als Arbeitnehmende) und zu Fragen rund um die Schwarzarbeit und wie Sie Verdachtsfälle melden können.
Familien sind finanziell oft besonders belastet. Deshalb gibt es für sie spezielle Leistungen.
Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung reichen nicht immer aus, um die Lebenshaltungskosten vollständig zu decken. Für solche Fälle gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).
Sie beschäftigen jemanden für Ihre Haushaltsarbeiten oder die Kinderbetreuung? Ob Gärtnerin, Nanny oder Reinigungskraft – hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Hausangestellten korrekt abrechnen.
Bei Insolvenz des Arbeitgebenden gehen Mitarbeitende nicht leer aus. Die Insolvenzentschädigung deckt ausstehende Lohnforderungen.
Bei internationaler Tätigkeit stellen sich viele Fragen rund um Versicherungsunterstellung und Arbeitsbewilligung. Es lohnt sich, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Die Invalidenversicherung unterstützt bei gesundheitlicher Beeinträchtigung mit verschiedenen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung, Geldleistungen (Renten/Taggeldern) und/oder Hilfsmitteln.
Kindern und Jugendlichen bieten wir spezifische Leistungen und Massnahmen zur Unterstützung an. Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Personen mit geringem Einkommen und Vermögen können Prämienverbilligung beantragen.
Als Militär- oder Zivildienstleistende haben Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls. Diese beträgt 80% Ihres durchschnittlichen Einkommens vor Dienstantritt.
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Auch Nichterwerbstätige zahlen jährlich ihren Beitrag an die AHV.
Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Die Prämienverbilligung entlastet Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen.
Sie haben von uns eine Rechnung erhalten? Hier finden Sie alles rund um die Bezahlmöglichkeiten und Zahlungserleichterungen.
Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen? Oder haben Sie eine Frage zu den AHV-Beiträgen von Selbständigen?
Sie sind auf Stellensuche? Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Stellensuche und die Arbeitslosigkeit.
Auch Studierende sind AHV-beitragspflichtig. Kümmern Sie sich deshalb schon während der Studienzeit um Ihre AHV. Allfällige Beitragslücken wirken sich später auf Ihre Rente aus.
Für jede versicherte Person führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto, in welchem die abgerechneten Einkommen eingetragen werden.
Wer noch keine AHV-Nummer hat, kann sich hier registrieren.