
Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA)
Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) des Kantons Luzern beobachtet den Arbeitsmarkt in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Bei Lohnunterbietungen kann sie ein Verständigungsverfahren lancieren. Bei wiederkehrendem Missbrauch beantragt sie einen Normalarbeitsvertrag oder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags.
Die TKA beobachtet den Arbeitsmarkt im Kanton Luzern bezüglich Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in allen Branchen ohne allgemeinverbindlicherklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV). Zudem kontrolliert die TKA die Einhaltung von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen.
Die TKA legt jährlich Fokusbranchen fest, in welchen die Arbeits- und Lohnbedingungen verstärkt kontrolliert werden. Bei festgestellten Lohnunterbietungen führt die TKA Verständigungsverfahren durch, um eine Lohnnachzahlung und gegebenenfalls eine Vertragsanpassung zu erwirken.
Stellt die TKA Missbräuche durch Entsendeunternehmen oder Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz fest, welche negative Auswirkungen auf eine gesamte Branche nach sich ziehen, kann beim Regierungsrat der Erlass eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen beantragt werden. In Branchen mit bestehendem GAV kann die TKA die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und der entsprechenden Arbeitszeiten beantragen.
Die Aufgaben und Kompetenzen der TKA sind gesetzlich geregelt (OR, Entsendegesetz, Entsendeverordnung).
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Auf Aufforderung der TKA Luzern müssen Arbeitgebende Ihre Unterlagen für die Arbeitsmarktbeobachtung einreichen. Dazu steht Ihnen ein Online-Meldetool zur Verfügung.
Sie haben ein Schreiben der TKA erhalten, gemäss welchem Sie aufgefordert werden, die Unterlagen einzureichen. Sie finden dort eine Liste der notwendigen Unterlagen.
Vorgehen:
- Download Excel Formular
- Ausfüllen des Excel Formular und lokal speichern
- Untenstehendes Meldetool "Arbeitsmarktbeobachtung" ausfüllen und zusammen mit dem ausgefüllten Excel-File und den weiteren gemäss Schreiben "Arbeitsmarktbeobachtung" geforderten Unterlagen hochladen
Beachten Sie:
Bitte verwenden Sie die seit 2007 aktuellen Office-Formate docx und xlsx. Alte Versionen (doc/xls) werden nicht mehr akzeptiert.
Lesen Sie hier, welche Hauptaufgaben die TKA innehat.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Beobachten des Arbeitsmarktes gemäss Art. 360b Abs. 3 OR und eruieren von Missbräuchen im Sinne von Art. 360a Abs. 1 OR sowie von Art. 1a des Bundesgesetzes vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.
- Festlegen von Risikobranchen für eine Verstärkung der Kontrollen von Lohn- und Arbeitsbedingungen.
- Kontrollen der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in Betrieben und Branchen mit Normalarbeitsverträgen bzw. ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen. Diese Kontrollen werden durch die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht ausgeführt.
- Mitarbeit bei der Feststellung und Festlegung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne, Beantragen der Allgemeinverbindlicherklärungen von Gesamtarbeitsverträgen.
- Führen von Verständigungsverfahren bei festgestellten Lohnunterbietungen auf Lohnnachzahlung oder gegebenenfalls Vertragsanpassung.
- Anträge auf Erlass eines Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen oder auf erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von bestehenden Gesamtarbeitsverträgen.
Die TKA setzt sich aus je drei Vertretern des Kantons, der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerschaft zusammen. Die Mitglieder der TKA werden vom Regierungsrat gewählt. Die Geschäftsstelle wird durch die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) geführt.
Vertretung Arbeitgeberschaft
Vertretung Arbeitnehmerschaft
- Jelena Banadinovic
- Giuseppe Reo, Präsident
- Alain Ziegler
Vertretung des Kantons Luzern
Geschäftsstelle
Die TKA tagt vier Mal jährlich, die Geschäftsstelle wird von der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht KIGA geführt. Die operativen Tätigkeiten delegiert die TKA an die Geschäftsstelle.
Die Aufgaben:
- Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, welche die Kommission zur Festlegung der orts- , berufs- und branchenüblichen Löhne benötigt
- Vorbereitung der Sitzungen und Protokollführung
- Beurteilung von Meldungen zu missbräuchlichen Arbeitsbedingungen und Verstössen gegen das Entsendegesetz
- Weiterleitung von Meldungen an die zuständigen Instanzen
- Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse, insbesondere die Organisation der Kontrollen und Durchführung der Verständigungsverfahren.
- Periodische Berichterstattung
Häufig gestellte Fragen
Ja. Die TKA hat das Recht auf Auskunft und Einsichtnahme in alle für die Untersuchung notwendigen Dokumente (Art. 360b Abs. 5 OR). Sie sind darum verpflichtet, die Unterlagen einzureichen.
Bei ausbleibenden Unterlagen werden Sie mittels Verfügung aufgefordert, die Unterlagen einzureichen. Bei weiterem Ausbleiben werden Sie an die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern verzeigt.
Die Mitglieder der tripartiten Kommission und die mit der Kontrollaufgabe betrauten Organe unterstehen dem Amtsgeheimnis. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach der Erfüllung der Aufgabe oder der Kommissionstätigkeit bestehen.