
Tripartite Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen KAIM
Die KAIM steuert, führt und überwacht den Einsatz der kantonalen Mittel zur Arbeitsintegration für Sozialhilfe-Empfangende auf strategischer und operativer Ebene – aus einer Hand, effizient und wirksam.
In der Tripartiten Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen (KAIM) sind der Kanton, die Gemeinden sowie Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite vertreten. Für das operative Controlling der Arbeitsintegrationsmassnahmen (AIM) und für die KAIM-Geschäftsstelle zuständig ist die Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA) von WAS wira Luzern.
Finanzierung von Projekten und Massnahmen
Die Finanzierung der Projekte und Massnahmen der KAIM erfolgt hälftig durch Gemeinden und Kanton. Der Kantonsanteil wird zur Hälfte durch den Arbeitslosenhilfsfonds (ALHF) und damit durch die Arbeitgeberschaft gedeckt.
Der Kanton führt diesen Fond gemäss Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfond ALHF (Art. 9, Abs. 1). Damit der Fond seine gesetzliche Aufgabe erfüllt, muss die KAIM ausgewählte Projekte und Massnahmen ausschliesslich mit Mitteln aus dem ALHF finanzieren können.
Eine Kommission mit breit abgestützten Mitgliedern und eine Geschäftsstelle.
Die KAIM und ihre Geschäftsstelle steuert die Angebots- und Nachfrageseite strategisch. Sie rapportiert dem Regierungsrat und beantragt jährlich die zu subventionierenden Plätze.
Die Geschäftsstelle wird von der Abteilung Arbeitsmarktliche Angebote (AA) von WAS wira Luzern geführt. Sie bereitet Geschäfte für die Kommission auf, berät und unterstützt. Sie kontrolliert die Qualität und die Kosten der Integrationsmassnahmen und rapportiert zuhanden der Kommission. Sie ist die erste und direkte Kontaktstelle für Anliegen der Gemeinden.
Die Tripartite Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen (KAIM) wurde gebildet, um Angebote auf die Bedürfnisse der Arbeitslosen abzustimmen und zu koordinieren.
Verschiedene Arbeitsintegrationsmassnahmen (AIM) anzubieten ist sinnvoll – es erhöht die Integrationschancen von ausgesteuerten arbeitsfähigen Menschen in den Arbeitsprozess.
Die KAIM ist zuständig für die strategischen Überlegungen rund um die Angebote im zweiten Arbeitsmarkt für Sozialhilfe-Empfangende. Die Kommission entscheidet über die Schaffung oder Schliessung von Arbeitsintegrationsmassnahmen und beantragt diese im Budgetrahmen dem Regierungsrat.
Bei den Arbeitsintegrationsmassnahmen unterscheidet die KAIM zwischen:
- Arbeitsintegrationsplätzen (AIP) und
- Dauerarbeitsplätzen (DAP)
Wir sind bestrebt, geeignete Arbeitsintegrationsmassnahmen zusammenzustellen und sind dabei angewiesen auf entsprechende Angebote.
Bieten Sie eine interessante Arbeitsintegrationsmassnahme für Sozialhilfe-Empfangende an? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für die Prüfung Ihres Gesuch oder Antrags.
Vertretung Kanton
Vertretung Gemeinden
Vertretung Arbeitgeberschaft
Vertretung Arbeitnehmerschaft
Arbeitsintegrationsmassnahmen
Angebote für bessere Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Die Massnahmen der Arbeitsintegration sollen die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern. Der Programmanbieter garantiert eine persönliche Beratung und Betreuung der Teilnehmenden rund um das Thema Arbeit.
Ablauf
Die Teilnahme am Arbeitsintegrationsplatz (AIP) dauert zwischen drei und zwölf Monate.
- Die Teilnehmenden führen dabei konkrete Arbeiten als Arbeitstraining durch. Auch das Fördern aktiver Stellenbemühungen und Coaching gehören hier dazu.
- Die Programme beinhalten Bildungsmodule. Diese bauen auf die erarbeiteten Fähigkeiten und Fertigkeiten auf und berücksichtigen Stärken und Schwächen der Teilnehmenden.
- Während dem Programm kann die Person nach Arbeitsstellen im 1. Arbeitsmarkt suchen, sich bewerben und – wenn sinnvoll – Termine beim RAV wahrnehmen.
DAP sind Arbeitsplätze für arbeitsfähige, langzeitarbeitslose Personen, die den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt nicht schaffen.
Die Massnahmen der Dauerarbeitsplätze (DAP) wollen Arbeitsplätze für arbeitsfähige, langzeitarbeitslose Personen schaffen, die den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt nicht (mehr) direkt schaffen. Dabei will sie hauptsächlich die soziale und minimal berufliche Integration erhalten und/oder eine Tagesstruktur schaffen.
Die Teilnehmenden erproben den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt und gehen einer sinnvollen Tätigkeit nach. Dabei werden die individuellen Ressourcen der Teilnehmenden berücksichtigt. Ausgewiesene Fachpersonen begleiten die Teilnehmenden.
Die Programme sind in der Regel zeitlich nicht befristet.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Bitte nehmen Sie zur Anmeldung Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Sozialhilfe-Empfangende können sich nicht selber anmelden.