
Tripartite Kommission RAV (TPK)
Der Kanton Luzern hat zur Beobachtung der Situation der Stellensuchenden und Arbeitslosen die tripartite Kommission RAV (TPK) eingesetzt. Die Kommission unterstützt die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und analysiert die Wirtschafts- und Beschäftigungslage im Kanton Luzern.
Gemäss Art. 85d des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sind die Kantone verpflichtet, tripartite Kommissionen einzusetzen. Diese müssen zu gleichen Teilen aus Vertretungen der Arbeitgeberschaft, der Arbeitnehmerschaft und der kantonalen Arbeitsmarktbehörde zusammengesetzt sein. Aufgrund seiner Grösse und Bedürfnisse hat der Kanton Luzern nur eine Tripartite Kommission RAV (TPK) eingesetzt.
Die Tripartite Kommission RAV (TPK) informiert sich über die Vollzugstätigkeit der RAV und die Ausgestaltung der arbeitsmarktlichen Angebote. Sie hat vorwiegend eine beratende Funktion.
Die Gemeinden haben eine Vertretung in der TPK. So kann dem gegenseitigen Bedürfnis über einen Informationsaustausch zu Themen der Sozialämter, Sozialhilfebeziehende oder Sozialhilfe bzw. deren Spätfolgen entsprochen werden.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Eine breit abgestützte Kommission unter der Leitung von WAS wira Luzern.
Die Kommission setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsmarktbehörde und verschiedener Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammen. Die kantonale Arbeitslosenkasse ist mit beratender Stimme durch ein Mitglied vertreten. Weiter sind die Gemeinden durch ein Mitglied vertreten.
Mitglieder
- Martin Bucherer (Präsident)
Vertretung Arbeitsmarktbehörde
Vertretung Arbeitgeberschaft
Vertretung Arbeitnehmerschaft
Vertretung Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (ALK)
- Thomas Würgler (Beisitz)
Beratende Funktion zu Themen der Arbeitsmarktsituation
Die tripartite Kommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- Stellungnahme zu Beratung, Weiterbildung und Vermittlung der Arbeitslosen durch die RAV sowie zu den arbeitsmarktlichen Massnahmen
- Unterstützung der RAV mit Vorschlägen
- Analyse der Wirtschafts- und Beschäftigungslage im Kanton Luzern aber auch im In- und Ausland und allenfalls Erarbeitung von Vorschlägen zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden
- Austausch zwischen Arbeitgebenden, Arbeitnehmervertretungen und WAS wira Luzern, Arbeitgeberbarometer