Frau bei Teambesprechung

Umschulung

Sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen, können aber die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben? Nach einer Prüfung übernimmt die IV die Kosten für eine Umschulung.

Die Umschulung der IV zielt darauf ab, bei gesundheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Voraussetzung für die Zusprache einer Umschulung ist, dass Sie vor Eintritt der Invalidität eine Berufsausbildung abgeschlossen oder ein bestimmtes Erwerbseinkommen erzielt haben. Die Umschulung hat einfach und zweckmässig zu erfolgen. Sie soll Ihnen eine Tätigkeit ermöglichen, die Ihnen ein Erwerbseinkommen gewährleistet, das gleich hoch ist wie das vor der gesundheitlichen Beeinträchtigung erzielte Einkommen.

Welche Ausbildungen zählen zu einer Umschulung?

Im Gegensatz zu Kursen und Weiterbildungen verfolgen Umschulungen das Ziel, dass Sie in einem neuen Berufsfeld Fuss fassen können.

Welche Kosten übernimmt die IV während einer Umschulung?

Die IV übernimmt sämtliche Kosten für die Umschulung. Dazu gehören die effektiven Ausbildungskosten, sowie auch die Kosten für Reise und Verpflegung.

Wie kann ich eine Umschulung beantragen?

Die Anmeldung für eine Umschulung erfolgt über das Formular "Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente".