Unternehmen und Arbeitgebende
Wählen Sie Ihr Anliegen.
Arbeitgebende rechnen die Löhne ihrer Angestellten bei der Ausgleichskasse ab.
Unter dem Titel Arbeitsbedingungen sind eine ganze Reihe an gesetzlichen Regelungen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst. Ebenfalls unter diesen Begriff fallen Regeln zur Plangenehmigung und -begutachtung beim Bau und Betrieb von Geschäftsräumen.
Wir unterstützen und beraten Sie bei Entlassungen und Massenentlassungen.
Ziel der Invalidenversicherung ist es, einen Arbeitsplatz im Fall von Invalidität zu erhalten oder anzupassen. Dabei stehen der IV verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen? Dann müssen Sie sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Das Vorgehen hängt davon ab, ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine juristische Person (AG, GmbH, Verein, Stiftung, Genossenschaft) gründen.
- Einzelunternehmen: Als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens gelten Sie als selbständigerwerbend. Das Anmeldeformular sowie alle Informationen rund um die Anmeldung finden Sie auf der Produktseite Selbständige.
- Juristische Person: Alle juristischen Personen müssen sich bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeber/in anmelden.
Sie können die Anmeldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Sie beschäftigen jemanden für Ihre Haushaltsarbeiten oder die Kinderbetreuung? Ob Gärtnerin, Nanny oder Reinigungskraft – hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Hausangestellten korrekt abrechnen.
Bei internationaler Tätigkeit stellen sich viele Fragen rund um Versicherungsunterstellung und Arbeitsbewilligung. Es lohnt sich, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren.
IV-Taggeld Bescheinigungen können elektronisch eingereicht werden.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten.
Hier finden Arbeitgebende Antworten zu allen Themen rund um die Beschäftigung von Mitarbeitenden.
Betriebe, die Arbeit vermitteln oder Personal verleihen, benötigen eine Bewilligung und werden vom Kanton beaufsichtigt.
Sie haben von uns eine Rechnung erhalten? Hier finden Sie alles rund um die Bezahlmöglichkeiten und Zahlungserleichterungen.
Betriebe, die aufgrund von Wetterbedingungen ihre Arbeit nicht ausführen können, erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Schlechtwetterentschädigung (SWE).
Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen? Oder haben Sie eine Frage zu den AHV-Beiträgen von Selbständigen?
Wir vermitteln Arbeitskräfte mit unterschiedlichsten Ausbildungen und Erfahrungen und in unterschiedlichen Lebenssituationen, sowohl für Dauerstellen als auch für Teilzeiteinsätze.