Glückliche Familie in der Natur

Vaterschaft

Erwerbstätige Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Zum Ausgleich des Erwerbsausfalls während dieser Zeit gibt es eine Entschädigung.

Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch! Als Vater erhalten Sie eine Vaterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 % Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt des Kindes. Der Vaterschaftsurlaub dauert insgesamt 14 Tage. Diese Urlaubstage können Sie während sechs Monaten ab der Geburt Ihres Kindes beziehen.

Anspruch

Als Vater haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Berechnung

Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Es gilt eine Obergrenze von CHF 220.– pro Tag.

Anmeldung

Die Anmeldung läuft bei Angestellten über die Arbeitgeberin resp. den Arbeitgeber. Selbstständige melden sich bei der für sie zuständigen Ausgleichskasse an.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich auch Anspruch, wenn ich selbständig bin?
Was, wenn mein/e Arbeitgeber/in meinen Lohn weiterzahlt?