
Vermittlung von Stellensuchenden und Stellenmeldepflicht
Sie haben eine offene Stelle in Ihrem Unternehmen und wissen nicht recht, wie Sie vorgehen sollen? Oder Sie wissen schon genau, was Sie wollen und suchen die geeignete Besetzung? Sie haben eine Stelle, die sich für Personen mit erschwerenden Bedingungen oder mit speziellen Bedürfnissen (z.B. mit einer gesundheitlicher Beeinträchtigung) eignen würde? Wir unterstützen Sie und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kandidaten finden auf Job-Room
Wussten Sie, dass Sie jederzeit Zugang zur Datenbank der schweizweit beim RAV gemeldeten Stellensuchenden haben und daher zeit- und ortsunabhängig nach passenden Kandidaten suchen können?
Registrieren Sie sich auf Job-Room und profitieren Sie von unseren eServices. Nutzen Sie den Job-Room für die Publikation Ihrer offenen Stellen oder für die Kandidatensuche. Sie finden dort den grössten Kandidatenpool der Schweiz und können registrierte Stellensuchende direkt kontaktieren.
Kandidaten finden durch Vermittlung
Gerne unterstützen wir sie zusätzlich durch aktive Vermittlung von Stellensuchenden. Wir vermitteln Arbeitskräfte mit unterschiedlichen Ausbildungen und Erfahrungen und in unterschiedlichen Lebenssituationen, sowohl für Dauerstellen als auch für temporäre Einsätze.
Beratung
Sie haben Fragen zum Job-Room auf arbeit.swiss, zur Stellenmeldepflicht, generell zu Stellenausschreibungen? Sie haben allgemeine Fragen zur Anstellung von Personen, die durch Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung ALV und Invalidenversicherung IV) unterstützt werden?
Unsere Arbeitgeberberaterinnen und Arbeitgeberberater unterstützen Sie sehr gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sie können alle offenen Stellen im Job-Room publizieren. Nutzen Sie für alle weiteren Fragen oder für Stellen für Personen mit erschwerter Stellensuche unser Kontaktformular.
Sie können Ihre offenen Stellen im Job-Room auf arbeit.swiss selber publizieren. Registrieren Sie sich noch heute. Ihre Vorteile sind:
- Grösste Stellenplattform der Schweiz
- Kostenlose Dienstleistung des Bundes
- Stellensuchende finden Ihre ausgeschriebene Stelle
- Finden Sie auf der Plattform registrierte passende stellensuchende Personen
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufe mit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit. Arbeitgebende müssen bei einer Ausschreibung rechtzeitig abklären, ob die auszuschreibende Stelle meldepflichtig ist. Hier erfahren Sie mehr zum Vorgehen.
Die Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) publiziert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten auf arbeit.swiss.
Meldepflicht
Unternehmen und Organisationen, die Stellen in diesen Branchen ausschreiben, sind verpflichtet, diese dem RAV zu melden. Während fünf Tagen können sich ausschliesslich die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden bewerben. Parallel dazu schlägt das RAV dem Unternehmen innert drei Tagen nach Möglichkeit geeignete Stellensuchende aktiv vor. Nach Ablauf dieser fünf Tage dürfen Sie die Stelle öffentlich ausschreiben.
Folgende Tools unterstützen Sie:
- Auf arbeit.swiss finden Sie viele weitere Informationen und einen Erklärfilm zur Stellenmeldepflicht.
- Mit dem Check-Up können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.
- Unter ricrac.ch können Sie auch prüfen, ob die Stelle meldepflichtig ist. Sie finden die Beschriebe für über 1'200 Berufe. Sie umfassen die ausgeübte Tätigkeit, die Anforderungen (Skills), die Ausbildung, die Kompetenzen sowie verwandte Berufe. Diese Zusammenstellungen helfen Ihnen beim Erfassen des Stellenbeschriebs.
Meldung im Job-Room
Melden Sie Ihre offenen Stellen im Job-Room auf arbeit.swiss .
Ihre Meldung wird von uns geprüft. Bei Unklarheiten werden wir Sie kontaktieren. Ist die Meldung vollständig, wird die offene Stelle im Job-Room publiziert.
Wollen oder müssen Sie regelmässig Stellen melden, können Sie sich als Arbeitgeberin, als Arbeitgeber im Job-Room registrieren. So sind Ihre Daten hinterlegt und die Erfassung weiterer Stellen geht einfacher.
Haben Sie Fragen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfassung der offenen Stelle.
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Eingliederung von Personen mit erschwerenden Bedingungen
Wir beraten und begleiten Personen in unterschiedlichen Lebenssituationen bezüglich ihrer beruflichen Wiedereingliederung. Dazu gehören auch Arbeitnehmende, die es aus verschiedensten Gründen schwerer haben, selber eine neue Stelle zu finden (zum Beispiel aufgrund einer gesundheitliche Beeinträchtigung). Haben Sie eine Stelle zu vergeben, die Sie gerne diesen Personen zur Verfügung stellen würden? Haben Sie die Möglichkeit Praktikumsplätze für diese Personen anzubieten? Wir klären ab (z.B. durch ein ergonomisches Profil, eine Potenzialabklärungen usw.), ob sich die Person für die Stelle eignet oder nicht. Wir verfügen über spezialisierte Beraterinnen und Berater, die Sie als Arbeitgebende kompetent beraten und wenn nötig bei der Eingliederung begleiten. Kontaktieren Sie uns und informieren Sie unsere Mitarbeitenden über Ihre Vorstellungen und Anforderungen.
Krankheit oder Unfall können dazu führen, dass sich Arbeitnehmende beruflich neu orientieren müssen. Die Invalidenversicherung ist dabei auf Sie, als potentiellen neuen Arbeitgebenden, angewiesen.
In gewissen Fällen kann der Arbeitsplatz von versicherten Personen nach Krankheit oder Unfall nicht erhalten werden. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dann gezwungen, sich beruflich neu zu orientieren. Die Invalidenversicherung unterstützt die Stellensuchenden beim Finden eines neuen Arbeitsplatzes. Dabei ist die IV aber auf die Meldung von offenen Stellen von Arbeitgebenden angewiesen.
Die IV ist für Sie eine professionelle und kostenlose Personalvermittlung. Nutzen Sie das Kontaktformular für die Meldung einer geeigneten Stelle.
Unterstützung bei der Einarbeitung
Um eine reibungslose Eingliederung ins Unternehmen zu gewährleisten, informiert Sie die IV transparent über die möglichen Einschränkungen der betroffenen Personen. Die notwendigen Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitgebenden werden von uns im Vorhinein überprüft. Ausserdem kann die IV Sie als Arbeitgebenden finanziell mit Einarbeitungszuschüssen und Arbeitsversuchen unterstützen.
Entschädigung für Beitragserhöhungen
Wenn Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter nach erfolgter Arbeitsvermittlung krankheitsbedingt wieder arbeitsunfähig wird, kann der Arbeitgeber für allfällige Beitragserhöhungen bei PK oder Krankentaggeldversicherung finanziell abgegolten werden. Diese Entschädigung soll für Arbeitgebende ein Anreiz sein, eine Person mit Beeinträchtigung fest anzustellen oder bei Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Verwenden Sie bitte dazu das Formular "Rechnung Entschädigung für Beitragserhöhung". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Eingliederungsfachperson der IV.

Die Stellensuche für Personen 50plus ist häufig eine besondere Herausforderung. Spezialisierte Personalberaterinnen und Personalberater begleiten die Stellensuchenden und den neuen Arbeitgebenden bis und über den Stellenantritt hinaus.
Wir begleiten Stellensuchende 50plus durch spezialisierte Personalberaterinnen und Personalberater. Diese begleiten die Personen bis und über den Stellenantritt hinaus und sind so auch Ansprechpartner für Sie als Arbeitgebende. Wenn Sie eine offene Stelle haben, für die Sie gezielt auch ältere Personen ansprechen möchten, melden Sie sich bei uns. Nutzen Sie das Kontaktformular für die Meldung einer geeigneten Stelle oder nehmen Sie mit unseren Arbeitgeberberaterinnen und Arbeitgeberberater des RAV Plus Kontakt auf.
Lesen Sie mehr zur Strategie 50plus des Kanton Luzerns unter "Stellensuchende 50plus".
Sie haben eine offene Lehrstelle und möchten diese gerne mit Unterstützung des RAV besetzen? Sie haben eine Stelle, die sich für eine Lehrabgängerin, einen Lehrabgänger eignen würde? Hier erfahren Sie mehr.
Für unsere Schul- und Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger oder für Jugendliche nach einem Lehrabbruch suchen wir laufend Schnupperlehren, Praxiseinsätze, Lehrstellen und offene Stellen. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an und unterbreiten Ihnen passende Dossiers. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere spezialisierten Personalberaterinnen und Personalberater von der Beratungsstelle Jugend und Beruf begleiten Sie und die Jugendlichen beim Einstieg in die neue Stelle.
Die Sozialversicherungen (ALV und IV) kennen verschiedene Instrumente, die den (Wieder-)Einstieg in die Berufswelt insbesondere für Personen mit erschwerenden Bedingungen unterstützen.
Praktikum / Arbeitsversuch
Der Arbeitgebende erhält die Möglichkeit ohne Risiko und mit minimalen Rekrutierungsaufwand eine Person als möglichen zukünftigen Mitarbeitenden kennen zu lernen, seine Fähigkeiten und die Eignung während einer gewissen Zeit zu testen. Sie als Arbeitgebende bezahlen keinen Lohn. Eine Entschädigung in Form eines Taggeldes wird durch die Sozialversicherung an die Arbeitnehmenden bezahlt.
Zuschüsse für Ausbildung und Einarbeitung
Ausbildungszuschüsse der ALV sind für Erstausbildung von Stellensuchenden über 30 Jahre vorgesehen. Sie ermöglichen es, dem Stellensuchenden trotz Lehre finanziell über die Runden zu kommen und ermöglichen einen höheren Lehrlingslohn. Der branchenübliche Lehrlingslohn wird dabei durch die ALV bis auf maximal CHF 3'500.00 ergänzt.
Einarbeitungszuschüsse sind eine Beteiligung der Sozialversicherungen an den Zusatzaufwand des Arbeitgebendens für die Einarbeitung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder von Mitarbeitenden, deren Einarbeitung aus einem anderen Grund, z.B. längere Arbeitslosigkeit aufwändiger ist.
Häufig gestellte Fragen
Die zuständigen Personen beim RAV Plus und bei der IV arbeiten eng zusammen. Im Gespräch kann sich zeigen, wie die Stelle am besten besetzt werden könnte. Je nachdem reichen die Personen Ihre Anfrage entsprechend weiter. Sie können sich also entweder beim RAV Plus oder bei der IV Luzern melden. Nutzen Sie dafür unsere Kontaktformulare.
Sie finden alle Informationen und eine Anleitung hier.