
Zahlungserleichterung
Sie haben von uns eine Rechnung erhalten, haben aber einen finanziellen Engpass? Bitte melden Sie sich. Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Entlastung an.
Auf Antrag prüfen wir eine Zahlung der Rechnung in Raten, eine Fristerstreckung, einen Erlass oder eine Herabsetzung der persönlichen Beiträge.
Sie können Ihre offenen Rechnungen nicht auf einmal zahlen oder brauchen einen Zahlungsaufschub?
Machen Sie uns einen Vorschlag, wie und wann Sie Ihre Rechnungen zahlen können. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Auf Beitragsforderungen erheben wir nach Ablauf der Zahlungsfrist gesetzliche Verzugszinsen von 5%.
Beachten Sie, dass die Verzugszinsen bis zur vollständigen Bezahlung weiterlaufen. Das gilt auch bei einem Zahlungsaufschub oder einer Ratenzahlung.
In ausgesprochenen Härtefällen können die persönlichen Beiträge von Selbständigen und Nichterwerbstätigen herabgesetzt oder ganz erlassen werden.
Erlass
Ein Beitragserlass kommt nur in Frage, wenn Sie von Sozialhilfe leben. Der Mindestbeitrag wird vom Gemeinwesen übernommen, damit Ihnen keine Beitragslücken entstehen. Bitte reichen Sie das Erlassgesuch direkt bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde ein.
Herabsetzung
Bei der Herabsetzung wird eine grobe Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass eine Herabsetzung Ihrer Beiträge zu einer Kürzung Ihrer späteren Alters- oder IV-Rente führen kann. Sie können das Herabsetzungsgesuch entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15
Grund für eine hohe Rechnung können auch unrichtige Akontogrundlagen sein.
Melden Sie uns, wenn sich Ihre Lohnsumme oder Ihr Einkommen verändert hat. Sie können dafür unser Kontaktformular verwenden.