Frau isst Apfel im Park

Betreuung von Angehörigen

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Ihre Angehörigen unterstützen und betreuen Sie regelmässig und unentgeltlich? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage und einen Gutschein für Entlastungsangebote. Eine Bedingung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen.

 

Sie werden bei alltäglichen Tätigkeiten von Angehörigen unterstützt?

Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Melden Sie sich an, wir prüfen Ihren Anspruch gern.

Anerkennungszulage

Die Anerkennungszulage beträgt CHF 800 pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt. 

Gutschein für Entlastungsangebote

Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 1'200.

Wer hat Anspruch?

Es gibt einige Bedingungen, damit ein Anspruch auf die Zulage und den Gutschein besteht. 

Wie bekomme ich die Zulage und den Gutschein?

Die betreute Person muss sich anmelden. Am einfachsten geht das online.