
Betreuungsentschädigung
Ihr Kind ist wegen einer Krankheit oder eines Unfalls schwer beeinträchtigt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsurlaub. Zum Ausgleich des Erwerbsausfalls während dieser Zeit gibt es eine finanzielle Entschädigung.
Als Eltern haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung Ihres minderjährigen Kindes. So können Sie für Ihr Kind da sein, wenn es Sie am meisten braucht. Das sind die Eckwerte:
- Der Urlaub dauert maximal 14 Wochen, resp. 98 Tage.
- Sie können diese Urlaubstage innerhalb von 18 Monaten tage- oder wochenweise beziehen.
- Als Eltern entscheiden Sie selber, wie Sie den Urlaub unter sich aufteilen.
Eltern haben Anspruch auf Betreuungsentschädigung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Kind ist gesundheitlich schwer beeinträchtigt.
- Mindestens ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.
- Die Eltern sind erwerbstätig oder beziehen Taggelder infolge Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Auch Stief- oder Pflegeeltern können unter Umständen einen Anspruch auf Betreuungsentschädigung geltend machen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor dem Urlaub.
Die Entschädigung wird pro Tag (Taggeld) ausgerechnet. Es gilt eine Obergrenze von CHF 220.– pro Tag.
Hier können Sie sich für die Betreuungsentschädigung anmelden.
Füllen Sie pro Elternteil eine Anmeldung aus. Machen Sie in der Anmeldung auch Angaben zum anderen Elternteil. Geben Sie dabei bekannt, ob Sie als Eltern den Urlaub aufteilen.
Sie haben mehrere Arbeitgebende? Bitte lassen Sie je ein Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Betreuungsentschädigung von allen Ihren Arbeitgebenden ausfüllen.