Glückliche Familie in der Natur

Betreuungsentschädigung

Ihr Kind ist wegen einer Krankheit oder eines Unfalls schwer beeinträchtigt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Betreuungsurlaub. Zum Ausgleich des Erwerbsausfalls während dieser Zeit gibt es eine finanzielle Entschädigung.

Als Eltern haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung Ihres minderjährigen Kindes. So können Sie für Ihr Kind da sein, wenn es Sie am meisten braucht. Das sind die Eckwerte:

  • Der Urlaub dauert maximal 14 Wochen, resp. 98 Tage.
  • Sie können diese Urlaubstage innerhalb von 18 Monaten tage- oder wochenweise beziehen.
  • Als Eltern entscheiden Sie selber, wie Sie den Urlaub unter sich aufteilen.
Anspruch

Eltern haben Anspruch auf Betreuungsentschädigung, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Berechnung der Entschädigung

Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor dem Urlaub.

Anmeldung

Hier können Sie sich für die Betreuungsentschädigung anmelden.