
AHV-Altersrente
Die Altersrente ist das wichtigste Instrument zur Verhinderung von Altersarmut. Die Rente ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung wegfällt. Melden Sie sich vor Ihrer Pensionierung frühzeitig für Ihre Altersrente an.
Nach Ihrer Pensionierung haben Sie Anspruch auf eine Altersrente. Dieser beginnt ab dem Folgemonat nach dem 64. Geburtstag bei Frauen und dem 65. Geburtstag bei Männern. Es gibt die Möglichkeit, die Rente bis zu zwei Jahre früher oder bis zu fünf Jahre später zu beziehen.
Falls Sie Kinder haben, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente. Dieser dauert, bis Ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Wenn Ihre Kinder noch in Ausbildung sind, besteht der Anspruch bis zum Abschluss der Ausbildung. Längstens aber, bis Ihr Kind 25 Jahre alt ist. Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
Sie treten bald in den wohlverdienten Ruhestand? Dann melden Sie sich frühzeitig für Ihre Altersrente an. Denn diese bekommen Sie nicht automatisch, wenn Sie pensioniert werden.
Zeitpunkt
Bitte melden Sie sich etwa drei bis sechs Monate vor Erreichen des Rentenalters für Ihre Altersrente an. Dazu nutzen Sie am besten das Online-Anmeldeformular.
Berechnung
Wir berechnen Ihren Anspruch individuell. Dazu müssen wir einige Informationen und Unterlagen beschaffen. Mit einer rechtzeitigen Anmeldung tragen Sie dazu bei, dass Ihre Rente pünktlich auf Ihrem Konto eintrifft.
Sie möchten Ihre Rente vorbeziehen? Dann gelten besondere Fristen. Mehr Informationen finden Sie im Abschnitt «flexibler Rentenbezug».

Sie möchten sich vorzeitig pensionieren lassen und die Rente schon früher beziehen? Oder wollen Sie noch eine Weile weiterarbeiten und die Rente aufschieben? Dabei gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Vorbezug und Aufschub
Sie können Ihre Altersrente ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Dann erhalten Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente.
Umgekehrt können Sie die Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschieben. Dann bekommen Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente.
Fristen
Für den Vorbezug oder Aufschub der Altersrente gelten besondere Fristen:
- Vorbezug:
Die Anmeldung für einen Rentenvorbezug muss spätestens im Geburtsmonat des Jahres, in dem der Vorbezug geltend gemacht wird, bei uns eingehen. Beispiel: Sie werden am 8. März 2025 ordentlich pensioniert. Einen Vorbezug um zwei Jahre müssen Sie bis Ende März 2023 anmelden. - Aufschub:
Spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs müssen Sie den Aufschub geltend machen. Während des Aufschubs können Sie die Altersrente dann auf Wunsch abrufen und beziehen. Sie müssen also nicht im Voraus eine feste Aufschubsdauer festlegen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, bleiben Sie beitragspflichtig bis zum ordentlichen Rentenalter.
Bitte melden Sie sich bei der Ausgleichskasse in Ihrem Wohnkanton. Diese wird prüfen, ob Sie Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger leisten müssen.
Wussten Sie, dass Ihre Altersrente individuell für Sie berechnet wird? Massgebend ist, wie lange Sie Beiträge bezahlt haben und welche Einkommen Sie in Ihrem Arbeitsleben erzielt haben.
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen».
- Beitragsjahre:
- Eine volle Rente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Das sind 44 volle Beitragsjahre.
- Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen ganze Beitragsjahre, bestehen sogenannte Beitragslücken. Dann erhalten Sie nur eine Teilrente. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung von mindestens 2,3 Prozent (1/44).
- Jahreseinkommen: Dieses setzt sich aus bis zu drei Elementen zusammen:
- Dem Durchschnitt Ihres versicherten Einkommens. Dieses wird aufgewertet. Das bedeutet, dass Einkommen aus Jahren mit tieferem Lohnniveau der durchschnittlichen Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
- Dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften.
- Dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften.
Rentenhöhe
Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt. Bei voller Beitragsdauer betragen die ordentlichen Renten je nach Ihrem durchschnittlichen Einkommen:
mindestens | höchstens | |
---|---|---|
Altersrente in Franken pro Monat | 1225.- | 2450.- |
Kinderrente in Franken pro Monat | 490.- | 980.- |
Haben Sie Beitragslücken, werden diese Beträge entsprechend gekürzt.
Begrenzung bei Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft
Die Summe der beiden Einzelrenten eines (Ehe-)paares darf höchstens 150% der Maximalrente betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, kürzen wir die Einzelrenten entsprechend.
Sie sind verheiratet, verwitwet oder geschieden? Dann machen wir vor der Berechnung Ihrer Altersrente ein sogenanntes Splitting der Einkommen.
Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, werden aufgeteilt. Es erhalten beide Ehegatten je die Hälfte gutgeschrieben.
Sie haben noch ein paar Jahre bis zur Pensionierung, wollen aber jetzt schon wissen, wie hoch Ihre Rente sein wird?
Mit einer Rentenvorausberechnung bekommen Sie eine Prognose Ihrer künftigen Rente.
Häufig gestellte Fragen
Das trifft nur teilweise zu. Wir benötigen von Ihnen noch einige weitere Informationen. Zum Beispiel:
- ob Sie längere Zeit im Ausland gearbeitet oder gewohnt haben?
- ob Sie Ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten?
- Ihre Bankverbindung.
Nur so können wir Ihre Rente korrekt berechnen und Ihnen pünktlich auszahlen.
Die AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen werden für den ganzen Kalendermonat im Voraus ausbezahlt. Die genauen Termine erfahren Sie hier.