AHV-Altersrente
Die Altersrente ist das wichtigste Instrument zur Verhinderung von Altersarmut. Die Rente ersetzt das Einkommen, das nach der Pensionierung wegfällt. Melden Sie sich vor Ihrer Pensionierung frühzeitig für Ihre Altersrente an.
Nach Ihrer Pensionierung haben Sie Anspruch auf eine Altersrente. Mit der AHV-Reform liegt das Referenzalter bei Männern und Frauen bei 65 Jahren.
Die Erhöhung von 64 auf 65 Jahren bei Frauen geschieht schrittweise je nach Jahrgang:
Jahr | Referenzalter der Frau | Jahrgang |
---|---|---|
2024 | 64 Jahre | 1960 |
2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
2028 | 65 Jahre | 1964 |
Es gibt die Möglichkeit, die Rente bis zu zwei Jahre früher oder bis zu fünf Jahre später zu beziehen. Für Frauen mit Jahrgängen 1961-1969 gelten besondere Regeln.
Falls Sie Kinder haben, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente. Dieser dauert, bis Ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Wenn Ihre Kinder noch in Ausbildung sind, besteht der Anspruch bis zum Abschluss der Ausbildung. Längstens aber, bis Ihr Kind 25 Jahre alt ist. Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen.
Sie treten bald in den wohlverdienten Ruhestand? Dann melden Sie sich frühzeitig für Ihre Altersrente an. Denn diese bekommen Sie nicht automatisch, wenn Sie pensioniert werden.
Zeitpunkt
Bitte melden Sie sich etwa drei bis sechs Monate vor Erreichen des Referenzalters für Ihre Altersrente an. Dazu nutzen Sie am besten das Online-Anmeldeformular.
Berechnung
Wir berechnen Ihren Anspruch individuell. Dazu müssen wir einige Informationen und Unterlagen beschaffen. Mit einer rechtzeitigen Anmeldung tragen Sie dazu bei, dass Ihre Rente pünktlich auf Ihrem Konto eintrifft.
Sie möchten Ihre Rente vorbeziehen? Dann gelten besondere Fristen. Mehr Informationen finden Sie im Abschnitt «flexibler Rentenbezug».
Nach dem Referenzalter weiter arbeiten
Sie arbeiten trotz Rentenbezug weiter? Ihr Einkommen nach dem Referenzalter bis zum 70. Geburtstag kann zu einer höheren Rente führen. Wichtig: Sie können Ihre Rente nach dem Referenzalter nur ein einziges Mal neu berechnen lassen.
Sie möchten sich vorzeitig pensionieren lassen und die Rente schon früher beziehen? Oder wollen Sie noch eine Weile weiterarbeiten und die Rente aufschieben? Dabei gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Vorbezug
Wenn Sie Ihre Rente vor dem Referenzalter beziehen, erhalten Sie während dem gesamten Rentenbezug eine gekürzte Rente.
Sie können Ihre Altersrente ab 63 monatlich vorbeziehen. Für Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 ist ein Vorbezug weiterhin ab 62 Jahren möglich. Der Vorbezug beginnt frühestens ab dem Folgemonat der Anmeldung. Ein rückwirkender Vorbezug ist ausgeschlossen.
Sie können entweder Ihre ganze Altersrente vorbeziehen oder einen Anteil davon, mindestens 20% und höchstens 80%. Sie können diesen Anteil während der Vorbezugsdauer einmal erhöhen.
Wichtig für Personen mit Kindern: Während des Vorbezugs erhalten Sie keine Kinderrente.
Aufschub
Sie können die Rente um ein bis maximal fünf Jahre aufschieben. Dann bekommen Sie für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine höhere Rente
Wichtig: Sie müssen den Aufschub bis spätestens ein Jahr nach Eintritt des Referenzalters anmelden. Während des Aufschubs können Sie die Altersrente dann auf Wunsch abrufen und beziehen. Sie müssen also zu Beginn noch keine feste Aufschubsdauer festlegen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, bleiben Sie beitragspflichtig bis zum Referenzalter.
Bitte melden Sie sich bei der Ausgleichskasse in Ihrem Wohnkanton. Diese wird prüfen, ob Sie Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger leisten müssen.
Wussten Sie, dass Ihre Altersrente individuell für Sie berechnet wird? Massgebend ist, wie lange Sie Beiträge bezahlt haben und welche Einkommen Sie in Ihrem Arbeitsleben erzielt haben.
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen».
- Beitragsjahre:
- Eine volle Rente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum Referenzalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Das sind 44 volle Beitragsjahre.
- Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen ganze Beitragsjahre, bestehen sogenannte Beitragslücken. Dann erhalten Sie nur eine Teilrente. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung von mindestens 2,3 Prozent (1/44).
- Jahreseinkommen: Dieses setzt sich aus bis zu drei Elementen zusammen:
- Dem Durchschnitt Ihres versicherten Einkommens. Dieses wird aufgewertet. Das bedeutet, dass Einkommen aus Jahren mit tieferem Lohnniveau der durchschnittlichen Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
- Dem Durchschnitt der Erziehungsgutschriften.
- Dem Durchschnitt der Betreuungsgutschriften.
Rentenhöhe
Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt. Bei voller Beitragsdauer betragen die ordentlichen Renten je nach Ihrem durchschnittlichen Einkommen:
mindestens | höchstens | |
---|---|---|
Altersrente in Franken pro Monat | 1225.- | 2450.- |
Kinderrente in Franken pro Monat | 490.- | 980.- |
Haben Sie Beitragslücken, werden diese Beträge entsprechend gekürzt.
Begrenzung bei Ehepaaren und Paaren in eingetragener Partnerschaft
Die Summe der beiden Einzelrenten eines (Ehe-)paares darf höchstens 150% der Maximalrente betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, kürzen wir die Einzelrenten entsprechend.
Sie sind verheiratet, verwitwet oder geschieden? Dann machen wir vor der Berechnung Ihrer Altersrente ein sogenanntes Splitting der Einkommen.
Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, werden aufgeteilt. Es erhalten beide Ehegatten je die Hälfte gutgeschrieben.
Sie haben noch ein paar Jahre bis zur Pensionierung, wollen aber jetzt schon wissen, wie hoch Ihre Rente sein wird? Oder arbeiten trotz Rente weiter und wollen wissen, ob Ihr Einkommen Ihre Rente erhöht?
Mit einer Rentenvorausberechnung bekommen Sie eine Prognose Ihrer künftigen Rente. Bei der Vorausberechnung berücksichtigen wir Ihr bereits erzieltes Einkommen, aber auch das voraussichtliche Einkommen bis zum Rentenanspruch (hypothetisches Einkommen).
Der ideale Zeitpunkt
Sie können jederzeit eine Rentenvorausberechnung beantragen. Je näher Sie der Pensionierung sind, umso aussagekräftiger ist die Vorausberechnung.
Die Kosten
Die Vorausberechnung ist in der Regel gratis. Falls Sie jünger als 40 Jahre sind oder innert der letzten fünf Jahre schon eine Vorausberechnung verlangt haben, stellen wir Ihnen für die Vorausberechnung eine Gebühr in Rechnung.
Bitte reichen Sie den Antrag bei der Ausgleichskasse ein, bei der Sie Beiträge abrechnen.
Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft? Dann reichen Sie bitte je einen Antrag pro Person ein. Gut zu wissen: Die Höhe der Renten kann sich ändern, sobald beide Personen eine Rente beziehen.
Häufig gestellte Fragen
Das trifft nur teilweise zu. Wir benötigen von Ihnen noch einige weitere Informationen. Zum Beispiel:
- ob Sie längere Zeit im Ausland gearbeitet oder gewohnt haben?
- ob Sie Ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten?
- Ihre Bankverbindung.
Nur so können wir Ihre Rente korrekt berechnen und Ihnen pünktlich auszahlen.
Die AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen werden für den ganzen Kalendermonat im Voraus ausbezahlt. Die genauen Termine erfahren Sie hier.
Die wichtigste Neuerung ist das Referenzalter 65 für alle. Aber auch sonst ändert sich einiges. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um die Reform AHV21 zusammengefasst.