
Hilfsmittel
Menschen mit invaliditäts- oder altersbedingten Einschränkungen haben Anspruch auf Hilfsmittel. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge. So bewältigen sie ihren Alltag weiterhin aktiv und selbstbestimmt.
Die IV und die AHV bieten nicht die gleichen Hilfsmittel. Zudem unterscheiden sich die Anspruchsbedingungen.
Sie sind im beruflichen und / oder privaten Alltag eingeschränkt? Die IV bietet dafür eine Reihe von Hilfsmitteln an.
Die IV unterstützt Sie mit Hilfsmitteln, die Sie benötigen, um
- weiterhin Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen,
- in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können,
- Ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren,
- Ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen.
Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft.
Wenn Sie schon Anspruch auf Hilfsmittel der IV haben, bleibt dieser bestehen, wenn Sie das AHV-Rentenalter erreichen.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Hilfsmittel müssen Sie schriftlich beantragen. Idealerweise schicken Sie mit dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung mit.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
- Ärztliche Bescheinigung
Sie können die Anmeldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Im Alter nehmen gesundheitliche Einschränkungen zu. Die AHV erleichtert Ihnen den Alltag mit bestimmten Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind insbesondere Hörgeräte, Lupenbrillen und Rollstühle. Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern «Hilfsmittel der AHV» und «Hörgeräte der AHV».
Anspruch haben auch Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen.
Hilfsmittel müssen schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie für die Anmeldung unser Online-Formular. Auch wenn Sie Altersrentnerin oder Altersrentner sind, ist die IV-Stelle dafür zuständig.
Sie können das Anmeldeformular entweder elektronisch oder von Hand ausfüllen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
- Ärztliche Bescheinigung
Sie können die Anmeldung entweder digital mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Für Minderjährige bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten betreffend Hilfsmittel und medizinische Massnahmen andere Bestimmungen.
Die IV übernimmt Hilfsmittel, die Minderjährige für die Ausbildung benötigen oder die sie dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu bewältigen. Sie unterstützt Jugendliche mit Behinderungen beim Einstieg ins Berufsleben. Dazu stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung.
Weiter übernimmt die IV alle zur Behandlung eines Geburtsgebrechens notwendigen medizinischen Massnahmen und zwar ohne Rücksicht auf die künftige Erwerbsfähigkeit. Auch die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, in die berufliche Erstausbildung, ins Erwerbsleben oder in den Aufgabenbereich gerichtet sind, werden von der IV bezahlt.
Mehr Informationen zu Kinder und Jugendlichen finden Sie hier.
Sie haben keinen Anspruch auf Hilfsmittel der AHV oder der IV? Wenden Sie sich an die Hilfswerke Pro Senectute und Pro Infirmis. Diese Institutionen gewähren ergänzende Beiträge oder geben Hilfsmittel leihweise ab.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel nein. Das Hilfsmittel muss zurück gegeben werden, da das es nur leihweise von der IV abgegeben wurde. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Fachperson.