Tanzendes Rentnerpaar

Hilfsmittel

Menschen mit invaliditäts- oder altersbedingten Einschränkungen haben Anspruch auf Hilfsmittel. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge. So bewältigen sie ihren Alltag weiterhin aktiv und selbstbestimmt.

Die IV und die AHV bieten nicht die gleichen Hilfsmittel. Zudem unterscheiden sich die Anspruchsbedingungen.

 

Hilfsmittel der IV

Sie sind im beruflichen und / oder privaten Alltag eingeschränkt? Die IV bietet dafür eine Reihe von Hilfsmitteln an.

Wie erhalten Sie ein Hilfsmittel der IV?

Hilfsmittel müssen Sie schriftlich beantragen. Idealerweise schicken Sie mit dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung mit.

Hilfsmittel der AHV

Im Alter nehmen gesundheitliche Einschränkungen zu. Die AHV erleichtert Ihnen den Alltag mit bestimmten Hilfsmitteln.

Wie erhalten Sie ein Hilfsmittel der AHV?

Hilfsmittel müssen schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie für die Anmeldung unser Online-Formular. Auch wenn Sie Altersrentnerin oder Altersrentner sind, ist die IV-Stelle dafür zuständig.

Rechnungen online einreichen

Mehr Informationen finden Sie hier:

Hilfsmittel und medizinische Massnahmen für Minderjährige

Für Minderjährige bis zum vollendeten 20. Altersjahr gelten betreffend Hilfsmittel und medizinische Massnahmen andere Bestimmungen. 

Weitere Unterstützung

Sie haben keinen Anspruch auf Hilfsmittel der AHV oder der IV? Wenden Sie sich an die Hilfswerke Pro Senectute und Pro Infirmis. Diese Institutionen gewähren ergänzende Beiträge oder geben Hilfsmittel leihweise ab.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein von der IV finanziertes Hilfsmittel mit ins Ausland genommen werden?