
Rechnungen an die IV einreichen
Die Invalidenversicherung vergütet die Kosten für Reise und Verpflegung, welche für die Umsetzung der vorgesehenen Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen notwendig sind. Darunter gehören auch Hilfsmittel, Assistenzbeiträge und Hilflosenentschädigung.
Ab sofort können Privatpersonen Ihre Rechnungen auch online einreichen. Falls Sie dies nicht möchten, können Sie auch das entsprechende Formular ausfüllen und mit den zugehörigen Unterlagen entweder mittels Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Falls Sie Ihre Rechnungen via IV-Rechnungsplattform online einreichen, sparen Sie Zeit und Geld. Sie erledigen Ihre Abrechnungen online mit wenigen Klicks – bequem, einfach und sicher.
Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, vergüten wir Ihnen Krankheits- und Behinderungskosten. Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular: Krankheitskosten - Belege einreichen.
© inetis, agence créative
Damit Sie Ihre Rechnungen bequem und ohne grossen Aufwand bei der IV einreichen können, müssen Sie auf der IV-Rechnungsplattform ein Benutzerkonto erstellen.
Die IV-Rechnungsplattform ist passwortgeschützt und die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Bei der Registrierung legen Sie Ihr persönliches Passwort fest. Bei jedem Login erhalten Sie zur zusätzlichen Verschlüsselung einen SMS-Code. Mit folgendem Link können Sie sich auf der Plattform anmelden; oder registrieren. Unter Umständen hilft Ihnen dabei auch die Anleitung für die Registrierung.
Bei auftauchenden Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
Kontaktformular / Telefon: +41 41 209 05 91
Häufig gestellte Fragen
- schnellere Verarbeitung und Auszahlung
- weniger Aufwand für die Erfassung von Rechnungen
- Übersicht über alle bereits erfassten Rechnungen
- der Bearbeitungsstatus ist jederzeit ersichtlich
- anwendbar auf dem Smartphone
- kein Ausdrucken, kein Postweg, keine Versandkosten
- Reise und Verpflegung
- Hörgeräte inklusive Batterien
- Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag bei Minderjährigen (für Rechnungsperiode ab 2021)
- Assistenzbeitrag
- weitere Rechnungen wie Perücken, Rollatoren etc.
Die IV-Rechnungsplattform steht ausschliesslich den Versicherten selbst (respektive den gesetzlichen Vertretern bzw. Eltern bei Minderjährigen) zur Verfügung. Drittstellen, andere Versicherungen etc. haben darauf keinen Zugriff.
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Die IV-Rechnungsplattform ist passwortgeschützt und die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Bei der Registrierung legen Sie Ihr persönliches Passwort fest. Bei jedem Login erhalten Sie zur zusätzlichen Verschlüsselung einen SMS-Code.