
Frühintervention (FI)
Nebst der eingliederungsorientierten Beratung und der Früherfassung zählt die Frühintervention zu den präventiven Mitteln der Invalidenversicherung (IV). Sobald eine IV-Anmeldung eingereicht wird, prüft die zuständige IV-Stelle gemeinsam mit der versicherten Person und den involvierten Partnern, ob geeignete Frühinterventionsmassnahmen den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine rasche Reintegration ins Arbeitsleben ermöglichen können.
Das Ziel der Frühintervention ist es, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Die Frühinterventionsphase beginnt mit der Einreichung der IV-Anmeldung und erstreckt sich maximal über eine Dauer von zwölf Monaten.
Mit der Frühintervention werden die Ziele verfolgt:
- einen noch bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten,
- die versicherte Person an einem neuen Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebs wieder einzugliedern,
- die restliche Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen oder
- die versicherte Person auf die berufliche Eingliederung vorzubereiten.
Jugendliche, die bereits erwerbstätig waren, Arbeitsunfähige oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedrohte Erwachsene, werden dabei unterstützt, ihren Arbeitsplatz im bisherigen Betrieb beizubehalten, bzw. betriebsintern oder in einem anderen Betrieb einen neuen Arbeitsplatz zu übernehmen.
Mit den Frühinterventionsmassnahmen kann die IV auch Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht erwerbstätig waren und von einer Invalidität bedroht sind, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
Damit Sie Leistungen der Frühintervention in Anspruch nehmen können, ist eine Anmeldung einzureichen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
Wenn aus der Anmeldung hervorgeht, dass Ihnen als versicherte Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechende Frühinterventionsmassnahmen vereinbart. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann.
In einem Eingliederungsplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person und den wichtigen Ansprechpersonen in ihrem Umfeld erstellt wird, werden verbindliche Ziele festgehalten und Verantwortlichkeiten und Fristen definiert. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder. Gleichzeitig mit der Durchführung der Frühinterventionsmassnahmen prüft die IV-Stelle, ob die versicherte Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die IV unterscheidet zwischen Massnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Während der obligatorischen Schulzeit ab dem vollendeten 13. Altersjahr:
- Berufsberatung
- Arbeitsvermittlung (Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz)
Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit und für Erwachsene:
- Finanzielle Beteiligung der IV an Hilfsmitteln oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz
- Aus- oder Weiterbildungskurse zur Umplatzierung im Unternehmen
- Arbeitsvermittlung (Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt und bei der Stellensuche)
- Berufsberatung
- Begleitung und Beratung der versicherten Person und des Arbeitgebenden durch eine Fachperson der IV (Job Coaching)
- Sozialberufliche Rehabilitation (Aufbau- und Arbeitstraining)
- Beschäftigungsmassnahmen
Damit Sie Leistungen der Frühintervention in Anspruch nehmen können, ist eine Anmeldung einzureichen. Beachten Sie bitte, dass das Formular in jedem Fall von Ihnen oder Ihrem Rechtsvertreter unterzeichnet sein muss. Zu Ihrer Anmeldung benötigen wir noch folgende Dokumente:
- Kopie eines amtlichen Personalausweises
- Für ausländische Staatsangehörige: Kopie Ihres Ausländerausweises
Sie können die Anmeldung entweder per Kontaktformular oder per Post an folgende Adresse schicken:
- WAS IV Luzern, Landenbergstrasse 35, Postfach, 6002 Luzern
In der Regel endet die Frühintervention nach maximal zwölf Monaten mit dem Grundsatzentscheid der IV-Stelle über das weitere Vorgehen.
Hat die versicherte Person keinen Leistungsanspruch, wird das Gesuch abgelehnt. Besteht hingegen ein Anspruch, sind folgende Schritte möglich:
- Integrationsmassnahmen oder berufliche Massnahmen werden weitergeführt, sofern diese weiterhin angezeigt sind.
- Zeigten die Frühinterventionsmassnahmen nicht die erwünschte Wirkung und bestehen keine Aussichten auf Eingliederung oder eine Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, beginnt die IV-Stelle mit der Abklärung des Rentenanspruchs.