Mann und Frau bei Besprechung am Laptop

Frühintervention (FI)

Nebst der eingliederungsorientierten Beratung und der Früherfassung zählt die Frühintervention zu den präventiven Mitteln der Invalidenversicherung (IV). Sobald eine IV-Anmeldung eingereicht wird, prüft die zuständige IV-Stelle gemeinsam mit der versicherten Person und den involvierten Partnern, ob geeignete Frühinterventionsmassnahmen den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine rasche Reintegration ins Arbeitsleben ermöglichen können.

Was ist das Ziel der Frühintervention?

Das Ziel der Frühintervention ist es, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Die Frühinterventionsphase beginnt mit der Einreichung der IV-Anmeldung und erstreckt sich maximal über eine Dauer von zwölf Monaten.

Wie ist der Ablauf einer Frühintervention?

Wenn aus der Anmeldung hervorgeht, dass Ihnen als versicherte Person Leistungen der IV zustehen, werden ihren Bedürfnissen entsprechende Frühinterventionsmassnahmen vereinbart. Es werden in erster Linie Massnahmen ergriffen, durch die mit verhältnismässig geringem Aufwand eine grosse Wirkung erzielt werden kann.

Was sind Massnahmen der Frühintervention?

Die IV unterscheidet zwischen Massnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Wann endet die Frühintervention?

In der Regel endet die Frühintervention nach maximal zwölf Monaten mit dem Grundsatzentscheid der IV-Stelle über das weitere Vorgehen.