Mann mit Regenschirm

Internationales

Grenzgänger/innen, Entsandte oder Auswandernde: Viele Menschen haben einen Bezug zu mehreren Staaten. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Insbesondere die Themen Arbeitsbewilligung sowie Versicherungsunterstellung sind sorgfältig abzuklären.

Angehörige der EU/EFTA-Staaten können bis zu 90 Tage im Kalenderjahr bewilligungsfrei in der Schweiz arbeiten. Für sie besteht jedoch eine Meldepflicht (sog. Meldeverfahren). Auf der Fachseite Meldeverfahren im Rahmen der Personenfreizügigkeit (EU/EFTA) finden Sie alle Informationen für eine Meldung im Kanton Luzern.

Personen, die in verschiedenen Staaten arbeiten und / oder wohnen, sollten sich um ihre Sozialversicherung kümmern. So erfahren sie, in welchem Land sie versichert sind und vermeiden Lücken oder eine doppelte Abrechnung. Auf der Fachseite Versicherungsunterstellung finden Sie alle Informationen über die Versicherung und Abrechnung bei internationaler Tätigkeit.