
Arbeitslosigkeit und Stellensuche
Sie sind auf Stellensuche? Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Stellensuche und die Arbeitslosigkeit.
Wichtige Informationen
Sie sind Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Melden Sie sich heute noch online zur Arbeitsvermittlung an.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung muss bereits während der Kündigunsfrist, oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Beginnen Sie sofort mit der Stellensuche, wenn Ihr Arbeitsverhältnis voraussichtlich bald enden sollte.
Beantragte Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum Ihrer Anmeldung.
Beratung durch die Regionale Arbeitsvermittlung RAV
Bei einem anstehenden oder erfolgten Stellenverlust ist es wichtig, dass Sie rasch handeln.
Wir unterstützen Sie ab Beginn der Stellensuche. Sie erhalten Tipps zur Stellensuche sowie Zugang zum grössten online Stellenportal der Schweiz job-room.ch.
Was ist für die Bewerbungsstrategie wichtig?
Wie überzeuge ich Arbeitgebende von meinen Fähigkeiten?
In regelmässigen Gesprächen mit Ihrem RAV-Beratenden besprechen Sie diese und viele weitere Fragen und Strategien und Sie erhalten Tipps, wie Sie Ihre Stellensuche verbessern können.
Jeden ersten Donnerstag im Monat bieten wir am RAV-Info-Desk beim BIZ in Luzern Kurzbesprechungen an.
Sie sind noch nicht beim RAV angemeldet? Sie überlegen sich diesen Schritt, weil Sie auf Stellensuche sind? Steht Ihr Kind vor einem Lehrabbruch? Eine drohende Arbeitslosigkeit wirft viele Fragen auf. Mit dem Info-Desk bieten wir allen Betroffenen und ihren Bezugspersonen eine Möglichkeit, erste Fragen zu klären.
Wir sind jeden ersten Donnerstag im Monat im Informationszentrum des BIZ zu Gast und beantworten Ihre Fragen.
Ihre Anliegen
- Sie sind noch nicht beim RAV gemeldet, aber überlegen sich diesen Schritt?
- Sie haben Ihre Stelle ohne Anschlusslösung gekündigt oder Ihnen ist gekündigt worden?
- Wie unterstützt Sie das RAV vor und während der Arbeitslosigkeit?
- Welche Unterstützungsangebote wie Deutschkurse oder Bewerbungskurse bieten die RAV an?
- Ihre Tochter oder Ihr Sohn hat die Lehre abgebrochen. Ist das RAV die richtige Anlaufstelle?
Unser Angebot am RAV Info-Desk
- Der Info-Desk richtet sich an Stellensuchende, Arbeitslose, Personen in der Kündigungsfrist, Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit und junge Erwachsene.
- Sie erhalten Auskünfte rund um Fragen zur Stellenvermittlung und Arbeitslosigkeit.
- Die Gespräche finden in einer Beratungsnische im Informationszentrum des BIZ statt. Sie dauern etwa 15 Minuten und sind kostenlos.
Das Informationszentrum des BIZ (Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf des Kanton Luzern)
- Für weitere Informationen: BIZ
- Öffnungszeiten für Kurzberatungen RAV Info-Desk: Öffnungszeiten BIZ
Häufig gestellte Fragen
Stellensuchende oder arbeitslose Personen können den Weg einer selbständigen Erwerbstätigkeit wählen. Dieser Weg bringt aber einige spezielle Rechte und Pflichten mit sich. Damit Sie vom RAV Unterstützung erhalten, müssen Sie zur Arbeitsvermittlung beim RAV angemeldet sein.
Informieren Sie zuerst Ihre bisherige Personalberaterin, Ihren Personalberater und sprechen Sie das Datum des Kantonswechsels mit der beratenden Person ab. Am Tag des Kantonswechsels melden Sie sich bitte online via Job-Room mit Ihrer neuen Adresse an. Das zuständige RAV wird sich dann telefonisch bei Ihnen melden, damit der Kantonswechsel vollzogen werden kann.
Die ersten Tage der Arbeitslosigkeit werden nicht bezahlt. Dies ist vergleichbar mit einem Selbstbehalt. Die Höhe der Wartetage hängt von der Höhe des versicherten Verdienstes ab und ob Sie unterstützungspflichtig gegenüber Kindern sind.
Die Anzahl Taggelder hängt von der Beitragszeit, dem Alter, der Unterhaltspflicht und vom Bezug einer IV-Rente ab.
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden und muss individuell angeschaut werden. Melden Sie sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse.
Sie müssen Ihren Lohn beim Arbeitgebenden einfordern und auf dem Rechtsweg geltend machen. Bei Fragen können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden. Wenn ein Konkurs bereits eröffnet wurde, dann müssen Sie Ihren Lohn beim Konkursamt anmelden. Anschliessend können Sie bei der Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung beantragen.