Frau isst Apfel im Park

IV-Rente

Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung haben versicherte Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit auch nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben oder sich nicht mehr in ihrem Aufgabenbereich (zum Beispiel Haushalt) betätigen können.

Es gilt der Grundsatz Eingliederung vor Rente: Die IV prüft den Rentenanspruch erst, wenn das Potential zur beruflichen Wiedereingliederung ausgeschöpft ist und keine Aussichten mehr auf die Wiederherstellung oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen. Dabei ist nicht nur die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf ausschlaggebend. Wenn diese durch gesundheitliche Probleme stark beeinträchtigt ist, mutet die IV der versicherten Person auch eine Umschulung und / oder den Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich zu.

IV-Rente beantragen

Wenn Sie Leistungen der IV beantragen wollen, müssen Sie sich schriftlich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons melden.

Sollte im Zusammenhang mit dem Ereignis, das Sie zur Anmeldung veranlasst, eine Drittperson haften (Unfall), nimmt die IV im Umfang Ihrer Leistung auf die haftpflichtige Person bzw. auf deren Haftpflichtversicherung Rückgriff. Zur Abklärung der Verhältnisse benötigt die IV von Ihnen noch zusätzliche Informationen.

Wann beginnt der Anspruch auf eine IV-Rente?

Der Anspruch auf eine IV-Rente beginnt frühestens nach einem Jahr, in dem Sie durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig waren.

Invaliditätsgrad

Basis für die Rentenprüfung ist der Invaliditätsgrad. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen Valideneinkommen (Einkommen ohne Invalidität) und Invalideneinkommen (Einkommen mit Invalidität).

Höhe der IV-Rente

Ausschlaggebend für die Höhe der IV-Rente ist, wie lange Sie versichert sind und wie hoch ihr durchschnittliches Einkommen war.

Rentenrevision

Anlass zur Rentenrevision gibt jede wesentliche Änderung in den tatsächlichen medizinischen und erwerblichen Verhältnissen, die geeignet ist, den Invaliditätsgrad und damit den Rentenanspruch zu beeinflussen.

IV-Ausweis / IV-Parkkarte

Personen die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen, können einen IV-Ausweis beantragen. Die IV-Parkkarte können Sie beim zuständigen Strassenverkehrsamt beziehen.

Verrechnung von Nachzahlungen der AHV/IV und EO (Mutterschaftsentschädigung)

Die Abklärungen zur Bemessung der Invalidität beanspruchen oft längere Zeit. Dies kann zu rückwirkenden Rentenzahlungen führen. Werden in der Zwischenzeit von Arbeitgebern oder Versicherungen Vorschussleistungen erbracht, können diese mit der Nachzahlung verrechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Ich beziehe eine IV-Rente und arbeite nebenbei. Muss ich dies melden?
Wie lange habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?
Wieso ist es wichtig, frühzeitig eine IV-Anmeldung einzureichen?
Wer deckt während der Wartezeit einen allfälligen Lohnausfall?
Was kann man tun, wenn meine IV-Rente nicht ausreicht?
Bekomme ich meine IV-Rente weiterhin, wenn ich ins Ausland auswandere?
Ich beziehe eine IV-Rente und mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Was muss ich tun?
Ich benötige eine Bestätigung über die IV-Rente. Was muss ich machen?
Wann wird meine IV-Rente ausbezahlt (Zahlungstermine)?
Wann habe ich Anspruch auf eine Übergangsleistung der IV?