
Im Heim leben
Altersheime und Pflegeheime unterstützen Menschen, die nicht mehr zuhause wohnen können. Wer in ein Heim eintritt, hat viele Fragen: Wie finde ich ein geeignetes Heim? Was kostet das? Was zahle ich selber? Was zahlen die Ergänzungsleistungen, die Krankenkasse, die Gemeinde? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Es gibt viele Alters- und Pflegeheime im Kanton Luzern. Curaviva Luzern, der Kantonalverband der Pflegeheime im Kanton Luzern, führt eine Liste mit freien Plätzen in Pflegeheimen.
Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem gewünschten Heim an, ob Sie es besichtigen dürfen. Schliesslich sollen Sie sich dort wohl fühlen.
In einem Heim wohnen kostet viel Geld. Aber welche Leistungen stellt das Heim in Rechnung? Und wer zahlt was?
Es ist klar definiert, welche Kosten die Krankenkasse oder die Gemeinde übernimmt. Den Rest bezahlt die im Heim lebende Person selbst.
Die Heime stellen folgende Kosten in Rechnung:
- Grund- und Betreuungstaxe: Diese beinhaltet
- Miete des Zimmers
- Essen
- Betreuung und Aktivierung
- Wäsche
- Reinigung des Zimmers
- Pflegeleistungen im Pflegeheim: Diese Kosten sind höher, je mehr Pflege eine Person braucht. Es gibt zwölf Pflegestufen. Wer mehr Pflege braucht, kommt in eine höhere Pflegestufe.
Aufwand | Person im Heim | Krankenkasse | Gemeinde |
---|---|---|---|
Grund- und Betreuungstaxe | x | ||
Weitere Kosten wie zum Beispiel:
|
x | ||
Pflege, eigener Anteil: Maximal CHF 23.- pro Tag |
x | ||
Pflege je nach Pflegestufe | x | ||
Pflege Restkosten (alles, was nicht die Person im Heim oder die Krankenkasse zahlt) | x | ||
Heimdepot | x |
Die Person im Heim zahlt einen grossen Teil selber. Dafür braucht sie die folgenden finanziellen Mittel:
- die AHV- oder IV-Rente
- weitere Renten, falls vorhanden (zum Beispiel der Pensionskasse, Unfallversicherung oder eine Leibrente)
- ihr Vermögen und der Ertrag des Vermögens (zum Beispiel Zinsen)
- Hilflosenentschädigung: Diese Leistung bekommen Personen, die hilflos sind.
- Ergänzungsleistungen: Wer nicht genug Einkommen und Vermögen hat, kann sich für Ergänzungsleistungen (EL) anmelden.

Häufig gestellte Fragen
Bei den Ergänzungsleistungen werden folgende Kosten angerechnet:
- Die Grund- und Betreuungstaxe: Maximal CHF 184.– pro Tag. Wer keinen Heimplatz für diesen Betrag findet, meldet sich bei seiner Gemeinde. Die Gemeinden können Ausnahmen bewilligen.
- Der eigene Anteil an den Pflegekosten: Maximal CHF 23.– pro Tag
Wichtig: Diese Kosten werden nicht 1:1 vergütet. Sie werden als Ausgabe bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen angerechnet. Sind alle Einnahmen zusammen kleiner als alle Ausgaben zusammen, gibt es Ergänzungsleistungen.
Schicken Sie die ausgefüllte Anmeldung an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. Diese hilft Ihnen bei Bedarf auch beim Ausfüllen der Anmeldung.
Bitte melden Sie uns das so schnell wie möglich. Wir brauchen zudem folgende Unterlagen oder Informationen:
- Kopie Ihrer Police der Krankenversicherung (Grundversicherung und Zusatzversicherung)
- Bei Mietwohnung:
- Bestätigung von Ihrem Vermieter über die Kündigung Ihres Mietvertrags
- Bis wann müssen Sie noch Miete zahlen?
- Bei Eigenheim:
- Planen Sie, die Immobilie zu vermieten oder verkaufen?
Die Beratungsstellen von Pro Senectute helfen Ihnen bei Fragen rund um den Heimeintritt.
Bei Personen, die sich in einem Heim aufhalten, besteht kein Anspruch mehr auf einen Assistenzbeitrag. Im Rahmen der Meldepflicht ist es daher wichtig, dass Sie sich vor dem Heimeintritt bei der IV-Stelle melden. Bei vorhersehbaren Heimeintritten müssen Sie darüber hinaus mit den Assistenzpersonen die rechtzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder sonstige Massnahmen besprechen, damit nicht unnötige Lohnfortzahlungspflichten entstehen.