Die meldepflichtigen Berufsarten 2024 sind bekannt

News, 5. Dezember 2023

Im nächsten Jahr sind wieder deutlich weniger Stellen meldepflichtig. So fallen im 2024 Berufsarten wie Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros und Hotels nicht mehr in die Stellenmeldepflicht.

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Hand hält Tafel mit Aufschrift "Jobs"

Die weiter gesunkene Arbeitslosigkeit hinterlässt ihre Spuren; während im Jahr 2022 noch 19.8 % und im Jahr 2023 8.2 % der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, beläuft sich der prozentuale Anteil im kommenden Jahr noch auf ca. 3.2 %.

Massgebend für die Bestimmung, welche Stellen jeweils in die Stellenmeldepflicht fallen, ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Vorjahr. Diese muss sich in der Berufsart mindestens auf 5 Prozent belaufen.

Sind Sie nicht sicher, ob Ihre zu besetzende Stelle im nächsten Jahr meldepflichtig ist?

Prüfen Sie Ihre Stelle ganz einfach im Check-Up 2024. Alternativ finden Sie die Auflistung sämtlicher meldepflichtigen Berufe in der Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2024.

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