Prämienverbilligung: Richtprämien für 2024 festgesetzt

News, 10. November 2023

Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2024 festgelegt. Im Zuge des erneut überdurchschnittlichen Prämienanstiegs sind kommendes Jahr rund 237 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

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Glückliche Familie in der Natur

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt weiterhin 89'346 Franken für Paare und 71'477 Franken für Alleinerziehende.

Gut ein Viertel der Luzerner Bevölkerung erhält Prämienverbilligung

Im kommenden Jahr sind 237 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die Belastung der Luzerner Bevölkerung durch die 2024 mit 7,5 Prozent überdurchschnittlich steigenden Krankenkassenprämien zu verringern. Damit können die Prämien von schätzungsweise 110'000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen oder mehr als ein Viertel der Bevölkerung finanziell entlastet werden.

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Den Beschluss des Regierungsrates des Kantons Luzern können Sie der Medienmitteilung entnehmen: Prämienverbilligung: Richtprämien für 2024 festgesetzt (lu.ch)